BMF: Die Abgeltungsteuer von A bis Z
13. Juni 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt die kommende Abgeltungsteuer in Stichworten: Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der “Abgeltungsteuer”. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier in mehr als 60 Stichwörtern.
Stichworte A bis F
Stichworte G bis L
Stichworte M bis S
Stichworte T bis Z
Einfach erklärt: Die Abgeltungsteuer
Tipps zur Abgeltungsteuer




Steuern sparen ist nicht alles
Das Thema Abgeltungsteuer ist ja derzeit in aller Munde. Nicht zuletzt Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister haben mit dem Thema ein verkaufsförderndes Argument entdeckt, um in Zeiten unruhiger Börsen und grassierender Rezessionsangst dem schleppenden Absatz von Finanzprodukten auf die Sprünge zu helfen. Oft die Frage vernachlässigt, ob es überhaupt Sinn macht, sich nur wegen der Steuerersparnis für eine bestimmte Kapitalanlage zu entscheiden. Die Kapitalanlage muss sich auch ohne Steuerersparnis rechnen. Exakt zu diesem Thema gibt es zahlreiche gute Artikel renommierter Autoren auf der Website http://www.abgeltungsteuer.de
K. Schmid
Wenn man die Kapitalerträge auch nicht mehr direkt in der Steuererklärung angeben muss, kann man dann wenigstens Verluste aus z.B. Aktien angeben und den sonstigen Kapitalerträgen gegenrechnen?
Vgl. dazu:
http://www.abgeltungsteuer.de/artikel/7-Glossar/62-Aktien++%28Glossar%29_1.html