BdSt: Solidaritätszuschlag, die Zweite…
22. August 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat erneut Klage gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags eingereicht. Das neue Verfahren ist vor dem Niedersächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 7 K 143/08 anhängig und betrifft das Streitjahr 2007.
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die als Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer entrichtet werden muss. Da Ergänzungsabgaben jedoch nicht auf Dauer und lediglich in Ausnahmesituationen erhoben werden dürfen, rügt der Bund der Steuerzahler die fortwährende Erhebung des Solidaritätszuschlags. Der Solidaritätszuschlag muss nun bereits seit dem Jahr 1995 ununterbrochen bezahlt werden und sei damit zur Dauersteuer geworden. Die Einnahmen aus der Erhebung des Solidaritätszuschlags stehen allein dem Bund zu. Der Präsident des BdSt, Dr. Karl Heinz Däke sagt dazu: “Damit hat der Bund das in der Verfassung festgeschriebene Beteiligungsverhältnis des Bundes und der Länder am Steueraufkommen dauerhaft zu seinem Gunsten verschoben und das Grundgesetz ausgehöhlt.”



