BdSt: “Entfernungspauschale ist keine Subvention”
5. September 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Im Streit um die Wiedereinführung der Entfernungspauschale fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Dr. Karl Heinz Däke, die Politik auf, die Argumentation des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Kenntnis zu nehmen. In einer Entscheidung vom Januar 20081 haben die Richter des BFH festgestellt, dass es sich bei den Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ganz klar um Werbungskosten handelt und nicht um eine Subvention! Wenn der Berufstätige nicht zur Arbeit gelangt, so verdient er auch nichts, stellten die Richter klar. Diese Aufwendungen sind daher notwendig, um überhaupt Einkommen zu erzielen. Folgerichtig müssen die Aufwendungen auch steuermindernd berücksichtigt werden – und zwar ab dem ersten Entfernungskilometer.
Dr. Karl Heinz Däke: “Wenn Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Ministerpräsident Roland Koch vor diesem Hintergrund immer wieder behaupten, die Entfernungspauschale sei eine Subvention, dann geschieht das aus politischem Kalkül. Anscheinend glauben sie, dass die Steuerzahler die Abschaffung der Entfernungspauschale so eher hinnehmen werden. Dieser Glaube hat sich aber schon als falsch erwiesen.“ Mit einem Musterprozess hat der Bund der Steuerzahler erreicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Rechtslage beschäftigt. Die obersten deutschen Richter werden noch in diesem Jahr entscheiden, ob die Abschaffung verfassungskonform war. Der Bund der Steuerzahler fordert die Politik auf, nicht abzuwarten und sofort die Entfernungspauschale wieder einzuführen. Damit würde endlich Rechtssicherheit herrschen und die Steuerzahler würden das erhalten, was ihnen zusteht.
“Es ist schon abenteuerlich, wie Steinbrück und Koch argumentieren. Vor dem Hintergrund der umfangreichsten Steuererhöhungen in Deutschland und den steigenden Energiepreisen nimmt der Staat im laufenden Jahr 66 Milliarden Euro mehr Steuern ein als im Jahr 2006. Nachdem die Große Koalition den Bürgern kräftig in die Tasche gegriffen hat, muss nun etwas zurückgegeben werden. Die Wiedereinführung der Entfernungspauschale wäre zudem auch ein Beitrag, um die Bürger von den hohen Energiekosten zu entlasten”, argumentiert Däke.
Zudem kritisiert der Bund der Steuerzahler die Äußerungen der beiden Politiker zu den Gestaltungsspielräumen der Politik. Steinbrück und Koch sehen diese als sehr begrenzt an, wenn die Abschaffung der Entfernungspauschale durch das Bundesverfassungsgericht kassiert wird. “Reformen, insbesondere im Steuerrecht, sind in Deutschland mehr als notwendig – allerdings die richtigen! Die Politik darf diese Reformen nicht gegen die Verfassung und schon gar nicht gegen die Bürger machen”, resümiert der Präsident des Bund der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke.
Das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren gegen die Abschaffung der Entfernungspauschale geht derweil in die letzte Runde. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Mittwoch, dem 10. September 2008 über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.
Der Bund der Steuerzahler hat ein Musterverfahren auf den Weg gebracht, nachdem mehrere Finanzgerichte die Streichung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte als verfassungswidrig eingestuft haben. Der Bundesfinanzhof hat sich dieser Ansicht angeschlossen. Die Richter des Bundesfinanzhofs in München unterstrichen in ihrem Beschluss, dass es sich bei den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte um Werbungskosten handelt. Damit wäre die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrkosten verfassungsrechtlich geboten. Nun liegt das Verfahren in den Händen der obersten Verfassungsrichter. Es ist davon auszugehen, dass die Richter noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen und damit für Klarheit sorgen werden.



