Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll überprüft werden
13. Mai 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll überprüft werden. Dafür hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages am Freitagmorgen ausgesprochen, indem er einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) einstimmig zur Kenntnis nahm. Laut BRH steht der Entlastungsbetrag in Höhe von jährlich 1.308 Euro nur Alleinerziehenden zu, deren Haushalt mindestens ein Kind angehört, für das sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Ziel des Entlastungsbetrages sei es, Alleinerziehende wegen “höherer Kosten für ihre Lebensführung” zu entlasten. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird im Lohnsteuerverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt. Dabei müssen die Steuerpflichtigen schriftlich versichern, dass sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. In der Praxis wird dies laut BRH jedoch sowohl von den Gemeinden als auch von den Finanzämtern ungeprüft übernommen und es werden keine Abgleiche mit dem Einwohnermelderegister durchgeführt. Da eine Hausgemeinschaft durch die Gemeinden und die Finanzbehörden nicht oder allenfalls mit erheblichem Aufwand feststellbar sei, sei eine gerechte und gleiche Besteuerung nicht gewährleistet. Es sei nicht sichergestellt, dass die Steuerentlastung nur den Alleinerziehenden zukommt. Der BRH empfahl deshalb, auf eine Aufhebung der steuerlichen Förderung von Alleinerziehenden hinzuwirken. Eine Förderung solle außerhalb des Steuerrechts gewährt werden. Das Bundesfinanzministerium kündigte an, den Vorschlag mit den Ländern und den anderen Ressorts zu erörtern.



