Öffentliche Anhörung zur Unternehmensteuerreform
17. April 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BT-Drucks. 16/4841) steht im Mittelpunkt der morgigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag. Ziel ist es, die Unternehmensbesteuerung in Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu machen. Unter anderem soll der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent gesenkt werden. Die ab 2009 geplante Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist nicht Gegenstand dieser Anhörung. Das Thema soll separat in einer weiteren öffentlichen Anhörung am 7. Mai behandelt werden. Neben dem Koalitionsentwurf stehen auch Anträge der Linksfraktion, die Unternehmen leistungsgerecht zu besteuern und die Einnahmen der öffentlichen Hand zu stärken (BT-Drucks. 16/4857), sowie von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 16/4855) auf der Tagesordnung. Geladen sind 69 Sachverständige, darunter neben Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften, Kirchen und Unternehmen auch die Professoren Clemens Fuest, Harald Schaumburg, Karl-Georg Loritz, Lorenz Jarass, Martin Junkernheinrich, Patrick Spohn, Rudolf Hickel, Stefan Homburg, Wilhelm Haarmann, Wolfgang Kessler und Wolfgang Schön.



