Neues zur “Pendlerpauschale”
11. September 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Das Bundesfinanzministerium (BMF) erwägt nun doch Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) zur “Pendlerpauschale” (Vgl. § 9 Abs. 2 EStG). Wie Beck Online unter Berufung auf einen Bericht der “Berliner Zeitung“ meldet, stellt das BMF nun doch in Aussicht, dass die Steuerzahler künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Ministeriumssprecher Torsten Albig sagte der Zeitung, nächste Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten. Und wörtlich: “Ich kann mir vorstellen, dass man die Eintragung gestattet.”
Der Ministeriumssprecher geht jedoch weiterhin von Bestätigung der Kürzungen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus. Albig warnte jedoch davor sich der Hoffnung hinzugeben, das Gericht werde die Kappung der Pauschale für verfassungswidrig erklären. “Ich gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben wird, die unsere Haltung bestätigt.” Am Ende werde es “dann dazu kommen, dass entsprechend Steuern nachzuzahlen sind, weil die Anerkennung als Werbungskosten nicht erfolgen wird.” Diese Ansicht teilt auch Minister Steinbrück: Da “drei von fünf Finanzgerichten entschieden haben, dass es verfassungskonform ist, die Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten anzusehen und nur noch in Härtefällen ab 20 Kilometer unter die Arme zu greifen”, sieht er sich bestätigt. Dies sagte er der “Neuen Westfälischen“.
Eine entgültige Entscheidung wird erst das BVerfG liefern. Diese ist aber voraussichtlich erst für 2008 zu erwarten.
Beck Online
Berliner Zeitung
Neue Westfälische



