JStG 2008: Steinbrück kippt den nächsten Steuervorteil
14. August 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Weiter geht’s im JStG 2008 Reigen: Nach einem Bericht des Handelsblatts findet sich in den dortigen Änderungen auch die Streichung der bisherigen Abzugsmöglichkeit von Versorgungsleistungen, die Unternehmensnachfolger ihren Vorgängern.
Die Kosten für die Versorgungsleistungen können die Nachfolger bisher als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Diese müssen die Vorgänger allerdings teilweise wieder als Einkünfte versteuern. Künftig soll der Sonderabzug nur noch in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einzelunternehmer und Personengesellschaften möglich sein. Für Kapitalgesellschaften, Grundvermögen und Wertpapiere soll der Steuervorteil bei allen Verträgen, die ab 1. Januar 2008 geschlossen werden, entfallen.
Das Jahressteuergesetz hat bisher erst das Kabinett passiert. Einige Verbände laufen bereits jetzt gegen die Änderungen Sturm und fordern Bundestag und Bundesrat auf Änderungen durchzusetzen.
Zum Bericht im Handelsblatt
Bildergalerie: Änderungen des JStG 2008 (Handelsblatt)
Vgl. dazu auch Spiegelberger DStR 2007, 1277.



