Finanzausschuss tagte zum JStG 2008
24. Oktober 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Ob die Koalitionsfraktionen eine Stichtagsregelung für die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei bestimmten Finanzprodukten in das Jahressteuergesetz 2008 (BT-Drucks. 16/6290, BT-Drucks. 16/6739) aufnehmen will, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Die CDU/CSU-Fraktion verwies am Mittwochvormittag in der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages auf einen entsprechenden Prüfauftrag des Bundesrates. Mit Einführung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte zum 1. Januar 2009 endet grundsätzlich die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapierverkäufen. Dies gilt nach jetziger Rechtslage nicht, wenn die Aktien oder Fondsanteile vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Der Finanzausschuss will die Beratung des Jahressteuergesetzes am Mittwoch, 7. November, abschließen, die zweite und dritte Lesung sind für den 9. November vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen kündigten eine Reihe von Änderungsanträgen an. Die Opposition machte im Finanzausschuss deutlich, sie behalte sich vor, eine weitere Sachverständigen-Anhörung zu beantragen, falls die Koalition neue Tatbestände in das Gesetz aufnehmen wolle. Dem hielten Vertreter der Koalitionsfraktionen entgegen, dass dies nicht der Fall sein werde. Die beabsichtigten Änderungen beträfen entweder den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung, die Änderungsvorschläge des Bundesrates oder seien thematisch in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf bereits angesprochen worden. Die Unionsfraktion kündigte an, dass das geplante optionale Anteilsverfahren beim Lohnsteuerabzug wohl nicht durchsetzbar sein werde. Dies hätten die Äußerungen der Sachverständigen in der Anhörung ergeben. Vorgesehen ist, für Ehepaare einen Lohnsteuerabzug anzubieten, der den jeweiligen Anteilen der beiden Ehepartner am gemeinsamen Arbeitseinkommen entspricht, um vor allem berufstätigen Ehefrauen eine Alternative zum hohen Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse V anzubieten. Überlegt werde nun, auf ein Durchschnittssteuersatzverfahren überzugehen, bei dem sich der Lohnsteuerabzug an den jeweiligen Einkünften des Vorjahres orientiert. Ein solches Verfahren hat auch die FDP in ihrem Antrag (BT-Drucks. 16/6396) vorgeschlagen, dem die Koalition aber nicht folgen will, weil die Liberalen damit auch die Steuerklasse V abschaffen wollen, was die Koalition nicht beabsichtigt. Wie beim Anteilsverfahren gebe es aber auch beim Durchschnittssteuersatzverfahren Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu lösen. Die Union betonte in diesem Zusammenhang, sie wolle am Ehegattensplitting weiterhin festhalten. Die Linksfraktion hielt dem entgegen, das Bundesverfassungsgericht betrachte das Ehegattensplitting nicht als “Nonplusultra”. Sie empfahl, ebenso wie Bündnis 90/Die Grünen, zu einer individuellen Besteuerung von Ehepaaren überzugehen und frei werdende Mittel dazu zu verwenden, das Kindergeld anzuheben. Die Grünen schlugen vor, bei einer Individualbesteuerung das Existenzminimum auf den Partner oder die Partnerin zu übertragen, um so einen Belastungsausgleich herzustellen. Die Koalition unterstrich im Übrigen, die Einschränkung der Entfernungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz und die Einführung des so genannten Werktorprinzips sei richtig. Bevor das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage nicht entschieden habe, gebe es keinen Handlungsbedarf. Dagegen erklärte die FDP die Beschränkungen für “eindeutig verfassungswidrig”, und die Linksfraktion empfahl, nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu warten. Es gebe hier eine große Unruhe in der Bevölkerung. Auch die Grünen nannten die Einführung der 20-Kilometer-Grenze für die Anerkennung der Fahrten als Werbungskosten “beliebig”. Die Absicht der Regierung, die Steuerbescheide unter Vorbehalt zu stellen und auf eine Entscheidung der Verfassungsrichter zu warten, sei problematisch. Damit werde das Vertrauen der Bürger in die Steuergesetzgebung ausgehöhlt. Zur geplanten Verschärfung der Abgabenordnung zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen sagte die FDP, sie befürchte Nachteile für den Unternehmensstandort aufgrund einer nicht verfassungskonformen Regelung mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Der Finanzausschuss hat überdies die erste Lesung des Regierungsentwurfs zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (BT-Drucks. 16/6311, BT-Drucks. 16/6648) auf Antrag der Unionsfraktion vertagt. Die Union begründete dies mit den negativen Bewertungen der Sachverständigen in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am vergangenen Montag.




Das Thema Abgeltungssteuer ist ja in aller Munde…..wer einer Aufklärung bedarf, was das eigentlich ist, für den hab ich ne gute Seite, auf die ich gestoßen bin. Da steht allerhand drin zum Thema Abgeltungssteuer, was das ist und worauf man achten soll.
http://www.finanzen.de/blogcategory/Abgeltungssteuer/
Vielleicht hilft es dem einen oder anderen.