FG Niedersachsen hält Änderung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
5. März 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
FG-Niedersachsen Beschluss vom 27.02.2007 – 8 K 549/06
Durch den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 27. Februar 2007 zur Pendlerpauschale sieht sich der Bund der Steuerzahler in seiner Auffassung bestätigt, wonach die seit Jahresbeginn geltende Kürzung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstößt. Er fordert daher den Gesetzgeber auf, umgehend die verfassungswidrige Kürzung der Pendlerpauschale zurückzunehmen und die alte Rechtslage wieder herzustellen.
Das FG Niedersachsen macht in der Begründung seines Vorlagebeschlusses deutlich, dass die Kürzung der Aufwendung für Fahrtkosten gegen das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstößt. Der Gesetzgeber habe bei der Ausgestaltung der Steuergesetze zwar einen weiten Entscheidungsspielraum, diesen habe er aber mit der Einführung des Werkstorprinzips und der damit verbundenen Kürzung der Pendlerpauschale überschritten.
Bei den Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz handelt es sich nicht um freie, sondern um zwangsläufige Aufwendungen. Es sei nicht anzunehmen, dass alle Arbeitnehmer am Wohnort Beschäftigung finden. Besteuert werden dürfe aber lediglich das Einkommen, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen verbleibt. Der Fahrtkostenaufwand müsse sich daher bei der Besteuerung mindernd auswirken.
Auch wenn letztendlich erst das Bundesverfassungsgericht abschließend über die Frage der Verfassungswidrigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale entscheiden kann, sollte der Gesetzgeber die Steuerzahler nicht mehr so lange im Ungewissen lassen und den Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen zum Anlass nehmen, um die steuersystematisch unsinnige Kürzung der Pendlerpauschale zurückzunehmen.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. geht unterdessen davon aus, dass das BVerfG noch in diesem Jahr und zwar zu Gunsten der Steuerpflichtigen entscheiden wird. So könnten Tausende von Betroffenen eventuell noch vor Abgabe der Steuererkläung 2007 wieder unter die alte Regelung fallen. Auch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. selbst hatte bei den Finanzgerichten in Niedersachsen (Aktenzeichen 2 K 448/06) und im Saarland (Aktenzeichen 2 K 442/06) Klage eingereicht und rechnet in den kommenden Wochen mit einer Entscheidung der Richter.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert den Gesetzgeber daher auf die alte Rechtslage wieder herzustellen.
Aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) ist derweil zu hören, dass man sich dort keinerlei Sorgen um einen eventuelle Verfassungswidrigkeit der eingeführte Regelung mache.
Jedenfalls wird die Ansicht, die Änderung der Pauschale und der Ausschluss als Werbungskosten verstöße gegen Verfassungsrecht nun höchstrichterlich überprüft, und das schneller als manch einer erwartet hätte.
Fundstellen: DStR 2007, 481; NJW 2007, 864 (Leits.); DStRE 2007, 448 (Leits.).
Bund der Steuerzahler (BdSt)



