Bundesrat billigt Jahressteuergesetz – JStG 2008
30. November 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Nachdem bereits der Bundestag dem Jahressteuergesetz JStG 2008 am 08.11.2007 zugestimmt hatte, hat in seiner heutigen Plenarsitzung der Bundesrat ebenfalls dem Gesetzentwurf zugestimmt und eine Entschließung gefasst. Darin tritt er nochmals für eine steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer ein, nachdem dies in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren unterblieben ist. Zur Begründung weist der Bundesrat auf die überragende Bedeutung ehrenamtlicher Betreuer hin. Weit mehr als die Hälfte aller neu eingerichteten Betreuungen würden derzeit ehrenamtlich geführt. Der große Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern verdiene es, wie anderes gemeinnütziges Engagement auch steuerlich anerkannt zu werden. Schließlich seien die Länder auf dieses Engagement angewiesen, um die Ausgabensteigerung im Betreuungswesen zu begrenzen.
Der Bundesrat hatte bereits mehrfach eine steuerliche Begünstigung der ehrenamtlichen Betreuer gefordert, zuletzt in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2008.
Außerdem setzt sich der Bundesrat für eine Anpassung der lohnsteuerrechtlichen Grenzwerte bei der ehrenamtlichen Betätigung von Arbeitslosen ein. Diese stimmten bisher mit dem steuerfreien Übungsleiterfreibetrag überein. Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 erhöht worden, weshalb auch die daran angelehnten Grenzwerte für die ehrenamtlich tätigen Arbeitslosen anzuheben sind – so die Entschließung. (Drucksache 747/07, Beschluss)
Vgl. auch Häuselmann BB 2008, 20; Strahl DStR 2008, 9; Fuhrmann/Strahl DStR 2008, 125; Röder DB 2008, 146; Wernsmann/Desens DStR 2008, 221; Wälzholz DStR 2008, 273; Wienbracke DB 2008, 664; Thielo/Szentpetery BB 2008, 1984.
Siehe auch BStBl. I 2008, 218 ff.
Bundesrat




Vgl. auch http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2007/jahressteuergesetz-2008-im-finanzausschuss-angenommen/