BMF: Steuervorteil für Tagesmütter soll bleiben
21. Dezember 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Anfang des Jahres hatten die Länder den Bund aufgefordert, die Ungleichbehandlung von Tagesmüttern zu beenden. Tagesmütter, die im Auftrag der Kommunen ein oder mehrere Kleinkinder betreuen, sind im Gegensatz zu privat beauftragten Tagesmüttern von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Im Mai 2007 erging daher eine gemeinsame Verwaltungsanweisung des Bundes und der Länder, nach der alle Tagesmütter ab 1.1.2008 steuerlich gleichgestellt werden sollten.
Im Dezember dann die Kehrtwende: Die Länderfinanzminister plädierten dafür, die Änderung um ein Jahr zu verschieben. Dem entsprach das Bundesfinanzministerium. Tagesmütter sind wichtig für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige. Bund, Länder und Kommunen werden im neuen Jahr die Möglichkeiten für attraktive, aber steuer- und sozialversicherungsrechtlich systematische Rahmenbedingungen prüfen.



