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	<title>Kommentare zu: BFH: DiÃ¤tkosten nicht als auÃŸergewÃ¶hnliche Belastung abziehbar</title>
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	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
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		<title>Von: Michael Kaiser</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2007/bfh-diatkosten-nicht-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/comment-page-1/#comment-4033</link>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Oct 2007 15:30:07 +0000</pubDate>
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		<description>Es gibt meiner Meinung nach auch 2 mÃ¶gliche AnsÃ¤tze:

1. Wie Sie schreiben kÃ¶nnte es sich um eine verfassungswidrige Vorschrift handeln bzw. die Rechtsprechung kÃ¶nnte ihre Ansicht Ã¤ndern. Oder

2. Der Gesetzgeber kÃ¶nnte reagieren und die Vorschrift Ã¤ndern und sei es nur fÃ¼r bestimmte FÃ¤lle wie etwa ZÃ¶liakie.

Es handelt sich hier wohl um eine weitere Verwerfung des ganzen Systems: Warum werden Krebsvorsorgen weitgehend nicht Ã¼bernommen, die anschlieÃŸenden - wesentlich teureren - Behandlungskosten im Falle eines Falles jedoch Ã¼ber die Krankenkassen frei gestellt?!?!?!

Fragen die wohl nur die Politik beantworten kann...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt meiner Meinung nach auch 2 mÃ¶gliche AnsÃ¤tze:</p>
<p>1. Wie Sie schreiben kÃ¶nnte es sich um eine verfassungswidrige Vorschrift handeln bzw. die Rechtsprechung kÃ¶nnte ihre Ansicht Ã¤ndern. Oder</p>
<p>2. Der Gesetzgeber kÃ¶nnte reagieren und die Vorschrift Ã¤ndern und sei es nur fÃ¼r bestimmte FÃ¤lle wie etwa ZÃ¶liakie.</p>
<p>Es handelt sich hier wohl um eine weitere Verwerfung des ganzen Systems: Warum werden Krebsvorsorgen weitgehend nicht Ã¼bernommen, die anschlieÃŸenden &#8211; wesentlich teureren &#8211; Behandlungskosten im Falle eines Falles jedoch Ã¼ber die Krankenkassen frei gestellt?!?!?!</p>
<p>Fragen die wohl nur die Politik beantworten kann&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: Evita</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2007/bfh-diatkosten-nicht-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/comment-page-1/#comment-4029</link>
		<dc:creator>Evita</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Oct 2007 21:46:24 +0000</pubDate>
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		<description>Sry fÃ¼r das 2te Einstellen, das war ein Streich von Java oder so...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sry fÃ¼r das 2te Einstellen, das war ein Streich von Java oder so&#8230;</p>
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		<title>Von: Evita</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2007/bfh-diatkosten-nicht-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/comment-page-1/#comment-4028</link>
		<dc:creator>Evita</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Oct 2007 21:43:21 +0000</pubDate>
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		<description></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>WARUM???? : Gegen den Ausschluss der DiÃ¤tkosten bestÃ¼nden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar weder im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Verbot der Benachteiligung Behinderter (Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">3 Abs. 3 Satz 2</a> des Grundgesetzes â€“GGâ€“) noch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">Art. 3 Abs. 1 GG</a>). Die unterschiedliche Behandlung von unmittelbaren Krankheitskosten (z.B. Arzneimittel) und DiÃ¤tkosten sei sachlich gerechtfertigt.â€? ????</p>
<p>Wenn ich eine Krankheit habe, die ich mit Medikamenten im Griff halten kann, z. B. Diabetes mit Insulin, dann wird mir das Insulin kostenfrei verschrieben. Ist meine Krankheit nur durch DiÃ¤t im Griff zu halten, die beinhaltet, dass ich z. B. nur glutenfreies Mehl benutze, so werden mir die Kosten der Differenz zu normalem Mehl nicht ersetzt.</p>
<p>Beispiele: 1 normales BrÃ¶tchen, ca 0,20 â‚¬ (das ist schon teuer) 1 glutenfreies BrÃ¶tchen 0,59 â‚¬.</p>
<p>Das ist das 3-fache! Ich glaube, alle Betroffenen wÃ¤ren zufrieden, wenn man wenigstens die Differenz steuerlich mindernd geltend machen kÃ¶nnte. Der BFH ist der Meinung, diese Menschen sollten dann halt ganz auf getreidehaltige Nahrung verzichten. Ist das nicht so, wie wenn ein Gehbehinderter dann auf seinen Rollstuhl verzichtet?</p>
<p>Wo ist da die Gleichbehandlung?</p>
<p>Bitte erklÃ¤re mir Einer die sachliche Rechtfertigung der &#8220;unterschiedliche(n) Behandlung von unmittelbaren Krankheitskosten (z.B. Arzneimittel) und DiÃ¤tkosten&#8221;..-Ist es nicht angebrachter DiÃ¤tkosten in medizinisch indizierte und vom Patienten nicht verschuldete und andere zu unterscheiden?</p>
<p>Ich bin kein Jurist, aber mein Menschenverstand sagt mir, dass doch auch die Richter da ein Einsehen haben mÃ¼ssten, wenn man es ihnen nur richtig erklÃ¤rt&#8230;.Vielleicht sollten sie einfach mal eine Woche ohne Getreide leben: Nicht nur Brot, BrÃ¶tchen und Kuchen fallen weg, auch Nudeln, sÃ¤mtliche gebundenen Sossen, fast alle FleischbrÃ¼hen,  viele Wurst- und einige KÃ¤sesorten, Kekse ohnehin, kein Feierabendbier und keinen FrÃ¼hstÃ¼ckssaft nur ausgewÃ¤hlte Joghurts, etc&#8230;</p>
<p>Im Ãœbrigen ist bei der ZÃ¶liakie nicht nur die Notwendigkeit der DiÃ¤t nachgewiesen. Die DiÃ¤t ersetzt eine medikamentÃ¶se Behandlung dahingehend, dass es keine Medikamente gegen diese Krankheit gibt. Wer sich nicht daran hÃ¤lt, verhungert obwohl er Nahrung zu sich nimmt. Das kann langsam gehen, Ã¼ber Jahre und sehr viel medikamentÃ¶se kostenintensive Behandlung nach sich ziehen bis dann zum Schluss der Darmkrebs mit Chemo etc. pp. ganz sicher kommt.</p>
<p>Ich bin Mutter eines Kindes mit ZÃ¶liakie und Diabetes. FÃ¼r den Diabetes wird so viel Quatsch an DiÃ¤tkost empfohlen. Das ist echte Geldschneiderei. Jeder Arzt bestÃ¤tigt, dass jeder Diabetiker alles essen kann. Hier kommt es nur auf die Mengen an. Es reicht die medikamentÃ¶se Behandlung aus. Bei der ZÃ¶liakie ist das nicht so und es ist auch nicht so, wie bei einer Allergie.  Jeder Kontakt mit Gluten macht den Patienten lebenslang kranker. </p>
<p>FÃ¼r die ZÃ¶liakie bin ich zum GlÃ¼ck in der Lage, die DiÃ¤t zu finanzieren. Als Harz IV EmpfÃ¤ngerin wÃ¤re mir dies nicht mÃ¶glich. Sollte das Kind sich dann nur noch von Obst und GemÃ¼se und Milch ernÃ¤hren? Ich erinnere hier noch mal an den Rollstuhl, der dem Gehbehinderten verwehrt wird.</p>
<p>WÃ¤re froh, wenn doch noch ein Jurist den Ehrgeiz hÃ¤tte, da weiter zu kÃ¤mpfen. Weitere Infos: <a href="http://www.zoeliakie-treff.de" rel="nofollow"></a><a href='http://www.zoeliakie-treff.de'>http://www.zoeliakie-treff.de</a></p>
<p>LG Evita</p>
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	<item>
		<title>Von: Evita</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2007/bfh-diatkosten-nicht-als-ausergewohnliche-belastung-abziehbar/comment-page-1/#comment-4027</link>
		<dc:creator>Evita</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Oct 2007 21:42:08 +0000</pubDate>
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		<content:encoded><![CDATA[<p>WARUM???? : Gegen den Ausschluss der DiÃ¤tkosten bestÃ¼nden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar weder im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Verbot der Benachteiligung Behinderter (Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">3 Abs. 3 Satz 2</a> des Grundgesetzes â€“GGâ€“) noch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">Art. 3 Abs. 1 GG</a>). Die unterschiedliche Behandlung von unmittelbaren Krankheitskosten (z.B. Arzneimittel) und DiÃ¤tkosten sei sachlich gerechtfertigt.â€? ????</p>
<p>Wenn ich eine Krankheit habe, die ich mit Medikamenten im Griff halten kann, z. B. Diabetes mit Insulin, dann wird mir das Insulin kostenfrei verschrieben. Ist meine Krankheit nur durch DiÃ¤t im Griff zu halten, die beinhaltet, dass ich z. B. nur glutenfreies Mehl benutze, so werden mir die Kosten der Differenz zu normalem Mehl nicht ersetzt.</p>
<p>Beispiele: 1 normales BrÃ¶tchen, ca 0,20 â‚¬ (das ist schon teuer) 1 glutenfreies BrÃ¶tchen 0,59 â‚¬.</p>
<p>Das ist das 3-fache! Ich glaube, alle Betroffenen wÃ¤ren zufrieden, wenn man wenigstens die Differenz steuerlich mindernd geltend machen kÃ¶nnte. Der BFH ist der Meinung, diese Menschen sollten dann halt ganz auf getreidehaltige Nahrung verzichten. Ist das nicht so, wie wenn ein Gehbehinderter dann auf seinen Rollstuhl verzichtet?</p>
<p>Wo ist da die Gleichbehandlung?</p>
<p>Bitte erklÃ¤re mir Einer die sachliche Rechtfertigung der &#8220;unterschiedliche(n) Behandlung von unmittelbaren Krankheitskosten (z.B. Arzneimittel) und DiÃ¤tkosten&#8221;..-Ist es nicht angebrachter DiÃ¤tkosten in medizinisch indizierte und vom Patienten nicht verschuldete und andere zu unterscheiden?</p>
<p>Ich bin kein Jurist, aber mein Menschenverstand sagt mir, dass doch auch die Richter da ein Einsehen haben mÃ¼ssten, wenn man es ihnen nur richtig erklÃ¤rt&#8230;.Vielleicht sollten sie einfach mal eine Woche ohne Getreide leben: Nicht nur Brot, BrÃ¶tchen und Kuchen fallen weg, auch Nudeln, sÃ¤mtliche gebundenen Sossen, fast alle FleischbrÃ¼hen,  viele Wurst- und einige KÃ¤sesorten, Kekse ohnehin, kein Feierabendbier und keinen FrÃ¼hstÃ¼ckssaft nur ausgewÃ¤hlte Joghurts, etc&#8230;</p>
<p>Im Ãœbrigen ist bei der ZÃ¶liakie nicht nur die Notwendigkeit der DiÃ¤t nachgewiesen. Die DiÃ¤t ersetzt eine medikamentÃ¶se Behandlung dahingehend, dass es keine Medikamente gegen diese Krankheit gibt. Wer sich nicht daran hÃ¤lt, verhungert obwohl er Nahrung zu sich nimmt. Das kann langsam gehen, Ã¼ber Jahre und sehr viel medikamentÃ¶se kostenintensive Behandlung nach sich ziehen bis dann zum Schluss der Darmkrebs mit Chemo etc. pp. ganz sicher kommt.</p>
<p>Ich bin Mutter eines Kindes mit ZÃ¶liakie und Diabetes. FÃ¼r den Diabetes wird so viel Quatsch an DiÃ¤tkost empfohlen. Das ist echte Geldschmeiderei. Jeder Arzt bestÃ¤tigt, dass jeder Diabetiker alles essen kann. Hier kommt es nur auf die Mengen an. Es reicht die medikamentÃ¶se Behandlung aus. Bei der ZÃ¶liakie ist das nicht so und es ist auch nicht so, wie bei einer Allergie.  Jeder Kontakt mit Gluten macht den Patienten lebenslang kranker. </p>
<p>FÃ¼r die ZÃ¶liakie bin ich zum GlÃ¼ck in der Lage, die DiÃ¤t zu finanzieren. Als Harz IV EmpfÃ¤ngerin wÃ¤re mir dies nicht mÃ¶glich. Sollte das Kind sich dann nur noch von Obst und GemÃ¼se und Milch ernÃ¤hren? Ich erinnere hier noch mal an den Rollstuhl, der dem Gehbehinderten verwehrt wird.</p>
<p>WÃ¤re froh, wenn doch noch ein Jurist den Ehrgeiz hÃ¤tte, da weiter zu kÃ¤mpfen. Weitere Infos: <a href="http://www.zoeliakie-treff.de" rel="nofollow"></a><a href='http://www.zoeliakie-treff.de'>http://www.zoeliakie-treff.de</a></p>
<p>LG Evita</p>
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