BdSt: BFH hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
6. September 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Däke: Alte Regelung schnellstmöglich wieder in Kraft setzen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt diesen jetzt bekannt gewordenen Beschluss des höchsten deutschen Steuergerichts. Der BdSt fordert das Bundesfinanzministerium (BMF) auf, die Verwaltungsanweisung vom 4. Mai 2007 an die Finanzämter, die Freibeträge nur gekürzt in die Lohnsteuerkarten einzutragen, umgehend zurückzuziehen. Den Bundestag fordert der BdSt auf, jetzt zügig die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer zum Abzug zuzulassen. BdSt-Präsident Däke: “Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Fahrten zur Arbeit Werbungskosten sind. Nach der Systematik des deutschen Steuerrechts sind diese zwingend steuermindernd zu berücksichtigen. Der BFH-Beschluss ist die einzig logische Reaktion auf die Kürzung.”
Der Gesetzgeber muss jetzt rasch handeln, um einer weiteren Verunsicherung der Steuerzahler entgegenzuwirken. So kann er die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vorwegnehmen und die drohende Einspruchsflut bei den Finanzämtern vermeiden. BdSt-Präsident Däke warnt die Große Koalition davor, die bei einer Rücknahme der Kürzung entstehenden Steuermindereinnahmen durch Erhöhungen an anderer Stelle ausgleichen zu wollen. Däke: “Die Steuereinnahmen sprudeln so stark, dass die Rückkehr zur alten Regelung die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht beeinträchtigen würde. Vielmehr erlaubt das hohe Steueraufkommen, die Steuerzahler endlich zu entlasten!”
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bleibt unterdessen hart. Der Beschluss des BFH sei “in der Sache nichts Neues” wird ein Sprecher des Ministers zitiert. Es sei zu erwarten gewesen, da es widersprüchliche Urteile der Finanzgerichte u dieser Frage geben werde. Das BMF halte jedoch am sog. “Werkstorprinzip” fest, das besagt, dass die Arbeit erst am Werkstor und nicht schon beim Verlassen des Hauses beginnt. Dies sah der Bundesfinazhof – wie berichtet – nun anders. Mal sehen, was das BVerfG dazu zu sagen hat…
Bericht der FTD hierzu
Bericht bei Beck Online hierzu
Bericht im Handelsblatt hierzu
Bundesfinanzhof (BFH)



