Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte auf dem Prüfstand
27. April 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die “ordnungsgemäße Ermittlung und Abführung” der geplanten Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (BT-Drucks. 16/5075) gemacht. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform will die Bundesregierung zum 1. Januar 2009 eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte von Privatpersonen in Höhe von 25 Prozent einführen. Die Abgeordneten wollen wissen, wie sichergestellt werden soll, dass die Steuer in jedem Fall ordnungsgemäß ermittelt und gezahlt wird. Die Regierung soll sagen, welcher regelmäßige Datenabgleich zwischen Banken, Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen geplant ist und wie die Regierung die Vereinbarkeit einer Abgeltungssteuer auf Zinserträge mit der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen bewertet. Die Richtlinie sieht nach Angaben der Fraktion einen Informationsaustausch über Zinszahlungen an Gläubiger aus anderen EU-Staaten vor und enthält kein Wahlrecht zwischen diesem Informationsaustausch und der Einführung einer Quellensteuer. Schließlich wird gefragt, ob ein solcher Informationsaustausch im Sinne der Richtlinie auch auf die in Deutschland lebenden Zinsempfänger ausgedehnt werden soll.



