Zinsschranke statt Hinzurechnungsbesteuerung!?!
13. September 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Das vor kurzem noch vom Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bervorzugte Hinzurechnungsmodell zur Zinsbesteuerung scheint vom Tisch. Dafür bevorzugen die Politiker nun die Einführunger Zinsschranke. Hintergrund scheint die Wirkung der zunehmende Kritik aus Wirtschaft und Union.
Das nun favorisierte Modell einer Zinsschranke basiert auf einem Vorschlag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Schranke stellt sicher, dass der Gewinn durch den Abzug von Zinsaufwendungen nicht unter eine bestimmte Grenze abgesenkt werden kann. Das Unternehmen kann allerdings die nicht anerkannten Aufwendungen in den Folgejahren beim Fiskus geltend machen. Wie genau die Zinsschranke aussehen wird, steht noch nicht fest. Derzeit prüft die Arbeitsgruppe die Auswirkungen verschiedener Modelle anhand konkreter Steuerfälle.
Im Ergebnis scheint sich die Schranke jedoch als eine Art Speziellfall der Mindestbesteuerung aus § 10d Abs. 2 EStG zu konkretisieren, da der Abzug des überschießenden Zinsaufwandes lediglich in spätere Ertragsreichere Jahre verschoben und nicht ganz ausgeschlossen wird. Negative Auswirkungen könnten bei den Betroffenen – insbesondere in solchen Branchen mit schwacher Eigenkapitalbasis – in Form von weiterem Kapitalbedarf (für den natürlich wiederum Zinsen fällig werden) bestehen, sowie in den Auswirkungen der Inflation.
Meldung im Handelsblatt



