Verstößt § 17 EStG i.d.F. des StSenkG gegen EG-Recht?
8. Mai 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
BFH-Beschluss vom 14.02.2006 – VIII B 107/04
Nach Ansicht des BFH bestehen ernstliche Zweifel daran, dass § 17 EStG mit den Anwendungsvorschriften in § 52 Abs. 1 EStG und § 52 Abs. 34a EStG i.d.F. des StSenkG mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV vereinbar sind.
Diese beiden Anwendungsvorschriften, so das Gericht, unterscheiden zu Ungunsten des Antragstellers nach dem Ort der Kapitaleinlage. Die Veräußerung ausländischer Kapitalanteile wird steuerlich in der Folge anders behandelt, als die Veräußerung inländischer Kapitalanteile. Diese Ungleichbehandlung stellt nach Ansicht des Senats eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung dar.
Der BFH entschied diese Frage im AdV-Verfahren. Man darf also auf das Hauptverfahren gespannt sein.
Fundstellen: BB 2006, 1038; DStR 2006, 788; IStR 2006, 345; DStRE 2006, 635.
Vgl. auch Micker DB 2007, 1496.



