Pollen mindern Steuerlast
21. Juni 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
FG Düsseldorf Urteil vom 02.03.2006 - 11 K 2589/05 E
(Revision anhängig III R 28/06)
Nach dem Urteil des FG konnte der Steuerpflichtige Kosten von 7.000 Euro für die Beseitigung von 76 Birken steuerlich geltend machen, obwohl hierzu im Vorfeld ein amtsärztliches Attest fehlte.
Der Steuerpflichte leidet unter einer Pollenallergie und ließ deshalb die Birken fällen. Nach Ansicht des FG reicht es zur steuerlichen Anerkennung der Ausgaben aus, wenn sich auch im Nachhinein – wie hier im Fall durch einen im Vorfeld bereits durchgeführten Lungenfunktionstest – durch den Amtsarzt die Erforderlichkeit der Maßnahme feststellen lässt.
Fundstellen: EFG 2006, 698.



