Einigung auch bei Unternehmenssteuern
3. Juli 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Nach der Einigung bei der Gesundheitsfinazierung hat die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD nun auch eine Einigung auf der nächsten große Baustelle erzielt. Die Besteuerung unternehmerische Gewinne soll demnach in Ansätzen reformiert werden.
Die Eckpunte bestehen in einer Absenkung der Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften auf unter 30 % und der Einführung einer Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden. Die Gewerbesteuer soll daneben erhalten bleiben. Darauf einigte sich am Morgen der Koalitionsausschuss.
Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) soll die Gesamtsteuerlast für Kapitalgesellschaften von derzeit etwa 39 % auf kanpp 30 % gesenkt werden. Neu daran ist, dass dies durch eine bundesweite “föderale Unternehmensteuer” geschehen soll. Diese ersetzt die bisherige Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer bleibt als kommunale Steuer mit Hebesatzrecht erhalten und den beiden Steuern soll eine einheitliche Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt werden.
Meldung der Financial Times Deutschland




