<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>STEUERRECHT &#187; Steuerstrafrecht</title>
	<atom:link href="http://www.steuerrechtblog.de/category/steuerstrafrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.steuerrechtblog.de</link>
	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 07:15:56 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>DStV warnt: Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben!</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/dstv-warnt-steueranmeldungen-rechtzeitig-abgeben/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/dstv-warnt-steueranmeldungen-rechtzeitig-abgeben/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 07:51:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12171</guid>
		<description><![CDATA[Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 &#8211; Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 &#8211; Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. &#8220;Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht&#8221;, appelliert Rechtsanwalt und Steuerberater <em>Markus Deutsch</em>, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des <a title="Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)" href="http://www.dstv.de" target="_blank">Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV)</a>.<span id="more-12171"></span></p>
<p>Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine &#8220;Steuerhinterziehung auf Zeit&#8221; dar. Dies gilt unverändert aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. In vielen Fällen beruht aber die Verspätung auf anderen Gründen, wie Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen.</p>
<p>In diesem Sinne verzichtete eine frühere Version der genannten Anweisung (AStBV 2009) ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle, sofern Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)" href="http://www.dstv.de" target="_blank">Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/dstv-warnt-steueranmeldungen-rechtzeitig-abgeben/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OFD Koblenz warnt: Abzocke bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/umsatzsteuer/2011/ofd-koblenz-warnt-abzocke-bei-umsatzsteuer-identifikationsnummer/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/umsatzsteuer/2011/ofd-koblenz-warnt-abzocke-bei-umsatzsteuer-identifikationsnummer/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 05:58:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[UStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=11410</guid>
		<description><![CDATA[In letzter Zeit erhalten Unternehmen immer häufiger Schreiben, in denen der Anschein erweckt wird, sie sollen für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Gebühr bezahlen. In den bekannt gewordenen Fällen werden insbesondere neu gegründete Firmen angeschrieben. Davor warnt die Oberfinanzdirektion Koblenz in einer aktuellen Meldung. Die Absender der Schreiben befanden sich dabei im Ausland. Die OFD [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In letzter Zeit erhalten Unternehmen immer häufiger Schreiben, in denen der Anschein erweckt wird, sie sollen für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Gebühr bezahlen. In den bekannt gewordenen Fällen werden insbesondere neu gegründete Firmen angeschrieben. Davor warnt die <a title="Oberfinanzdirektion Koblenz" href="http://www.fin-rlp.de/ " target="_blank">Oberfinanzdirektion Koblenz</a> in einer aktuellen Meldung. Die Absender der Schreiben befanden sich dabei im Ausland. Die OFD Koblenz, als vorgesetzte Dienstbehörde aller rheinland-pfälzischen Finanzämter, weist darauf hin, dass die Erteilung der USt-IdNr. kostenfrei ist. <span id="more-11410"></span>Die Vergabe erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das <a title="Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)" href="http://bzst.bund.de" target="_blank">Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)</a>. In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNrn. und diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt. Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der <a title="Europäischen Union (EU)" href="http://www.europa.eu" target="_blank">Europäischen Union (EU)</a> am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Oberfinanzdirektion Koblenz" href="http://www.fin-rlp.de/ " target="_blank">Oberfinanzdirektion Koblenz</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/umsatzsteuer/2011/ofd-koblenz-warnt-abzocke-bei-umsatzsteuer-identifikationsnummer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Entscheidungen des FG Niedersachsen (20.07.2011)</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/entscheidungen-des-fg-niedersachsen-20-07-2011/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/entscheidungen-des-fg-niedersachsen-20-07-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 06:51:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz(steuer)recht]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft- / Schenkungsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgerichtsordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbebetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[HGB-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtselbständige Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstige Einkünfte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[ErbStG]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[FGO]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>
		<category><![CDATA[UStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=11341</guid>
		<description><![CDATA[Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen mit Datum von gestern (20.07.2011) veröffentlicht: - FG Niedersachsen Urteil vom 13.04.2011 &#8211; 2 K 278/09 (Einkommensteuer 2007:  Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.  Revision eingelegt, BFH-Az.: VI R 32/11); - FG Niedersachsen Urteil vom 11.05.2011 &#8211; 2 K 11301/08 (Einkommensteuer 2004: Eine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen (Rückstellung aufgrund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Entscheidungen hat das <a title="Finanzgericht (FG) Niedersachsen" href="http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/" target="_blank">Finanzgericht (FG) Niedersachsen</a> mit Datum von gestern (20.07.2011) veröffentlicht:</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 13.04.2011 - 2 K 278/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/April/2_K_278_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 13.04.2011 &#8211; 2 K 278/09</a> (Einkommensteuer 2007:  Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.  Revision eingelegt, BFH-Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI R 32/11" target="_blank" title="BFH, anh&auml;ngiges Verfahren - VI R 32/11">VI R 32/11</a>);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 11.05.2011 - 2 K 11301/08" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/2_K_11301_08.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 11.05.2011 &#8211; 2 K 11301/08</a> (Einkommensteuer 2004: Eine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen (Rückstellung aufgrund eines Erfüllungsrückstands) durch einen Versicherungsvertreter kann nur gebildet werden, wenn der Vertreter durch eine inhaltlich eindeutige Individualvereinbarung zur Betreuung verpflichtet ist und hierfür keine Betreuungs- bzw. Verwaltungsprovision erhält.<br />
Ist im Vertretervertrag die Pflicht zur Betreuung ausdrücklich geregelt, bedarf es für eine inhaltlich eindeutige Individualvereinbarung weder der konkreten Bezeichnung der einzelnen vorzunehmenden Betreuungstätigkeiten noch einer Sanktionierung bei fehlender Betreuung durch den Vertreter.<br />
Beträgt die zu bildende Rückstellung mehr als 23.000 € und mehr als 15% des ohne Rückstellung berechneten Gewinns, steht der bei der Bilanzierung zu beachtende Grundsatz der Wesentlichkeit der Bildung der Rückstellung nicht entgegen.<br />
Ausführungen zur Schätzung der Höhe der Rückstellung. Revision zugelassen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Beschluss vom 20.06.2011 - 2 KO 3/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Juni/2_KO_3_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Beschluss vom 20.06.2011 &#8211; 2 KO 3/11</a> (Erinnerung gegen Kostenfestsetzung: Kein &#8220;Mindestgegenstandswert&#8221; im Einspruchsverfahren. Streitwert bei isolierter Anfechtung einer Teileinspruchsentscheidung);<span id="more-11341"></span></p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 26.01.2011 - 3 K 12074/07" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Januar/3_K_12074_07.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 26.01.2011 - 3 K 12074/07</a> (Urteil vom Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 StraBEG für 1997 und 1998: Dr Begriff der Tat im Sinne von § 7 Satz 1 Nr.2 StraBEG ist sachverhaltsbezogen auszulegen, er bestimmt sich nicht wie im Fall der Selbstanzeige nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/371.html" target="_blank" title="&sect; 371 AO: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung">§ 371 AO</a> nach Steuerart, Besteuerungszeitraum und Steuerpflichtigem. Revision eingelegt, BFH Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 10/11" target="_blank" title="BFH, anh&auml;ngiges Verfahren - X R 10/11">X R 10/11</a>);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 23.02.2011 - 3 K 220/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Februar/3_K_220_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 23.02.2011 - 3 K 220/10</a> (Erbschaftsteuer: Die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers kann nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. Revision eingelegt, BFH-Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=II R 19/11" target="_blank" title="BFH, anh&auml;ngiges Verfahren - II R 19/11">II R 19/11</a>);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 24.05.2011 - 3 K 249/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/3_K_249_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 24.05.2011 - 3 K 249/10</a> (Einkommensteuer 2007: Änderung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/173.html" target="_blank" title="&sect; 173 AO: Aufhebung oder &Auml;nderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel">§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO</a> bei durch Steuerberater zur Prüfung überlassener komprimierter &#8220;ElStEr&#8221;-Steuererklärung. Nichtzulassungsbeschwerde, BFH-Az.: III B 124/11);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Beschluss vom 15.06.2011 - 3 V 125/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Juni/3_V_125_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Beschluss vom 15.06.2011 - 3 V 125/11</a> (Einkommensteuer 2009, Einkommensteuer-Vorauszahlung 2011, Aussetzung der Vollziehung: Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting (Anschluss an die Beschlüsse des Niedersächsischen FG v. 09.11.2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 V 309/10" target="_blank" title="FG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 V 309/10">10 V 309/10</a> und v. 01.12.2010 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 V 239/10" target="_blank" title="FG Niedersachsen, 01.12.2010 - 13 V 239/10">13 V 239/10</a>). Vorläufig nicht rechtskräftig, Beschwerde eingelegt);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 11.05.2011 - 4 K 13/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/4_K_13_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 11.05.2011 &#8211; 4 K 13/09</a> (Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1999 und 2000: Buchwertabspaltung bei Entstehung eines Bodenschatzes? Vorläufig nicht rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 22.06.2011 - 4 K 74/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Juni/4_K_74_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 22.06.2011 &#8211; 4 K 74/11</a> (Einkommensteuer 2002: Anpassungspflicht für den Einkommensteuerbescheid bei Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids. Vorläufig nicht rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 03.05.2011 - 8 K 295/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/8_K_295_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 03.05.2011 &#8211; 8 K 295/09</a> (Einkommensteuer 2007: Grobes Verschulden im Sinne des <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/173.html" target="_blank" title="&sect; 173 AO: Aufhebung oder &Auml;nderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel">§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO</a> liegt vor, wenn der Steuerpflichtige die in einer Wertpapierabrechnung ausgewiesenen gezahlten Stückzinsen nicht in der Steuererklärung angibt bzw. seinem steuerlichen Berater die Abrechnung nicht vorlegt. Rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 18.05.2011 - 9 K 307/07" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/9_K_307_07.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 18.05.2011 &#8211; 9 K 307/07</a> (Einkommensteuer 2002: Bei einer ansonsten vermögenslosen GmbH ist ein Auflösungsverlust nach <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/17.html" target="_blank" title="&sect; 17 EStG: Ver&auml;u&szlig;erung von Anteilen an Kapitalgesellschaften">§ 17 Abs. 1 und 4 EStG</a> dann noch nicht realisiert, wenn nach Insolvenzeröffnung noch eine Schadenersatzforderung in beträchtlicher Höhe durch den Insolvenzverwalter gerichtlich geltend gemacht werden soll.<br />
Das gilt selbst dann, wenn die Schadenersatzklage nur unter der Bedingung der Gewährung der Prozesskostenhilfe erhoben und der Prozesskostenhilfeantrag in einem späteren VZ mangels Erfolgsaussicht und wegen Mutwilligkeit rechtskräftig abgelehnt wird. Vorläufig nicht rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 10.05.2011 - 12 K 127/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/12_K_127_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 10.05.2011 &#8211; 12 K 127/10</a> (Einkommensteuer 2005 und 2006: Zu den gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/33.html" target="_blank" title="&sect; 33 EStG: Au&szlig;ergew&ouml;hnliche Belastungen">§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG</a> nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zugelassenen Aufwendungen zählen auch solche für Nahrungsergänzungsmittel, selbst wenn diese der Linderung der an Multiple Sklerose erkrankten Steuerpflichtigen dienen. Revision zugelassen, aber nicht eingelegt, rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 26.05.2011 - 14 K 229/09" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/14_K_229_09.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 26.05.2011 &#8211; 14 K 229/09</a> (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 2001 bis 2004: Keine Rückstellung für eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses. Revision zugelassen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 17.03.2011 - 14 K 12044/08" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Maerz/14_K_12044_08.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 17.03.2011 &#8211; 14 K 12044/08</a> (Einkommensteuer 2003 und 2004: 1. Bei privaten Rentenversicherungsverträgen (Erwerb eines Rentenanspruchs aufgrund geleisteter Einmalzahlung), die vor Inkrafttreten des AltEinkG, aber nach Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum AltEinkG abgeschlossen wurden, ist im Rahmen der Überschussprognose der Ertragsanteil des AltEinkG zu berücksichtigen. 2. Die bei einer sog. &#8220;Mehrertragsrente&#8221; neben der monatlichen Rente zugesagte jährlich auszuzahlende Überschussbeteiligung ist bei der Prognoserechnung ebenso wie die Rente nur mit dem Ertragsanteil nach Maßgabe des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 EStG: Arten der sonstigen Eink&uuml;nfte">§ 22 Nr.1 Satz 3 a.bb. EStG</a> anzusetzen. Revision eingelegt, BFH-Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X R 18/11" target="_blank" title="BFH, anh&auml;ngiges Verfahren - X R 18/11">X R 18/11</a>);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 12.05.2011 - 16 K 411/07" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Mai/16_K_411_07.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 12.05.2011 &#8211; 16 K 411/07</a> (Umsatzsteuer 2005: Kein Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für die Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Schifffahrtsgesellschaften. Revision eingelegt, BFH-Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI R 17/11" target="_blank" title="BFH, anh&auml;ngiges Verfahren - XI R 17/11">XI R 17/11</a>);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Beschluss vom 16.06.2010 - 16 V 179/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2010/Juni/16_V_179_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Beschluss vom 16.06.2010 &#8211; 16 V 179/10</a> (Umsatzsteuer 2003 &#8211; 2007 (Aussetzung der Vollziehung): Versteuerung von Internetumsätzen);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 14.10.2010 - 16 K 216/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2010/Oktober/16_K_216_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 14.10.2010 &#8211; 16 K 216/10</a> (Umsatzsteuer 2007: Option zur Regelbesteuerung. Revision eingelegt, BFH-Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=XI R 14/11" target="_blank" title="BFH, anh&auml;ngiges Verfahren - XI R 14/11">XI R 14/11</a>);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 31.03.2011 - 16 K 353/10" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Maerz/16_K_353_10.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 31.03.2011 &#8211; 16 K 353/10</a> (Umsatzsteuer 2006 und 2007: LKW-Fahrer als selbständiger Unternehmer. Rechtskräftig);</p>
<p>- <a title="FG Niedersachsen Urteil vom 27.06.2011 - 16 K 123/11" href="http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2011/Juni/16_K_123_11.doc" target="_blank">FG Niedersachsen Urteil vom 27.06.2011 &#8211; 16 K 123/11</a> (Kindergeld: Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen nicht verheirateten Kindes mit eigenem Kind. Revision zugelassen).</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht (FG) Niedersachsen" href="http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/" target="_blank">Finanzgericht Niedersachsen</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/entscheidungen-des-fg-niedersachsen-20-07-2011/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BReg.: DBA mit der Schweiz geändert</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/breg-dba-mit-der-schweiz-geandert/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/breg-dba-mit-der-schweiz-geandert/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 06:01:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Internationales Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[DBA]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[IStR]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=11239</guid>
		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz (BT-Drucks. 17/6257) dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Das bisherige Abkommen habe eine Informationsaustauschklausel enthalten, die weit hinter dem OECD-Standard zurückgeblieben sei, erläutert die Bundesregierung. Es habe einen Informationsaustausch nur bei Betrugsdelikten vorgesehen. Da die Steuerhinterziehung in der Schweiz lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe geahndet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz (<a title="BT-Drucksache 17/6257 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/062/1706257.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/6257</a>) dem <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutschen Bundestag</a> vorgelegt. Das bisherige Abkommen habe eine Informationsaustauschklausel enthalten, die weit hinter dem OECD-Standard zurückgeblieben sei, erläutert die Bundesregierung. Es habe einen Informationsaustausch nur bei Betrugsdelikten vorgesehen. Da die Steuerhinterziehung in der Schweiz lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe geahndet werde, sei kein Informationsaustausch möglich gewesen. Jetzt habe die Schweiz aber den OECD-Standard anerkannt. Die Änderung des Vertrages verpflichte dazu, Informationen zu erteilen, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat &#8220;voraussichtlich erheblich&#8221; seien. Es bedürfe allerdings eines Anlasses für ein Auskunftsersuchen, um anlasslose Anfragen &#8220;ins Blaue&#8221; auszuschließen.<span id="more-11239"></span></p>
<p>Außerdem sieht der Entwurf weitere Veränderungen vor, etwa die Senkung der Mindestbeteiligungshöhe für die Gewährung des Nullsatzes bei Quellensteuern auf zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen von 20 auf 10 Prozent bei Einführung einer einjährigen Mindesthaltedauer.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a><br />
<a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutscher Bundestag</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/breg-dba-mit-der-schweiz-geandert/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>FG Rheinland-Pfalz: Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung gewertet werden</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/fg-rheinland-pfalz-fehlende-angaben-uber-erhaltene-rentenbezuge-konnen-als-steuerhinterziehung-gewertet-werden/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/fg-rheinland-pfalz-fehlende-angaben-uber-erhaltene-rentenbezuge-konnen-als-steuerhinterziehung-gewertet-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 18:42:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstige Einkünfte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=11070</guid>
		<description><![CDATA[FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.03.2011 &#8211; 2 K 1592/10 Pressemeldung des Gerichts: &#8220;Mit Urteil vom 23. März 2011 zur Einkommensteuer 1998 bis 2007 (Az.: 2 K 1592/10) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen aus unterlassenen Angaben zum Bezug von Rentenzahlungen gezogen werden können. Im Streitfall wurden die Kläger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.03.2011 - 2 K 1592/10" href="http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/" target="_blank">FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.03.2011 &#8211; 2 K 1592/10</a></p>
<p>Pressemeldung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Mit Urteil vom 23. März 2011 zur Einkommensteuer 1998 bis 2007 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 K 1592/10" target="_blank" title="FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10">2 K 1592/10</a>) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen aus unterlassenen Angaben zum Bezug von Rentenzahlungen gezogen werden können.</p>
<p>Im Streitfall wurden die Kläger zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist pensionierter Beamter, während die Klägerin seit dem 1. Juli 1993 als Rentnerin eine Regelaltersrente von der Deutschen Rentenversicherung mit Beträgen jährlich in Höhe von rd. 2860.- DM (1993) bis rd. 4060.- € (2007) bezog. In den abgegebenen Einkommensteuererklärungen 1993 bis 2006 hatten die Kläger jeweils keine Angaben zur Rente der Klägerin gemacht, als deren Beruf hatten sie stets &#8220;Hausfrau&#8221; eingetragen. Lediglich in der Einkommensteuererklärung 2007 hatten sie im Erklärungsvordruck bei &#8220;Renten lt. Anlage R für Ehefrau&#8221; ein Kreuz gesetzt, diese Anlage aber zunächst nicht eingereicht.<span id="more-11070"></span></p>
<p>Das Finanzamt (FA) führte die Veranlagungen insoweit erklärungsgemäß durch und erließ entsprechende Einkommensteuerbescheide 1993 bis 2007, die bestandskräftig wurden.</p>
<p>Im Vorgriff auf die Abgabe der Steuererklärung 2008 kam in einem Telefongespräch zwischen dem FA und dem Enkel der Kläger die Altersrente der Klägerin zur Sprache. Daraufhin änderte im Jahre 2009 das FA wegen Vorliegens neuer Tatsachen die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2007 dahin, dass die Altersrente der Klägerin nach den jeweils einschlägigen einkommensteuerrechtlichen Regelungen erfasst und entsprechende Nachzahlungen veranlasst wurden.</p>
<p>Dagegen waren die Kläger u.a. der Ansicht, eine Änderung der Steuerbescheide wegen neuer Tatsachen komme nicht in Betracht. Es sei damals auf ihre Anfrage eine Auskunft dahin erteilt worden, dass die Rente der Klägerin wegen ihrer geringen Höhe nicht steuerpflichtig sei. Da das Geburtsdatum der Klägerin sowie der Umstand bekannt gewesen sei, dass zur Rentenberechtigung führende Kindererziehungszeiten vorgelegen hätten, hätte das FA bei gehöriger Erfüllung seiner Amtspflicht auch aus diesem Grunde von der Rente Kenntnis haben können und müssen. Darüber hinaus sei für die Veranlagungszeiträume 1998 bis 2003 Verjährung eingetreten, eine Ausdehnung der Verjährung auf 10 Jahre wegen Steuerhinterziehung komme nicht in Betracht. Die Klägerin sei aufgrund der Information des FA irrtümlich davon ausgegangen, dass ihre Rente nicht der Besteuerung unterliege. Bei diesem Irrtum handele es sich um einen Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum.</p>
<p>Das FG Rheinland-Pfalz war jedoch der Ansicht, dass das FA befugt und damit auch gleichzeitig verpflichtet gewesen sei, die Einkommensteuerfestsetzungen 1998 bis 2007 zu Lasten der Kläger zu ändern und wies die gegen die Änderungsbescheide gerichtete Klage insoweit ab. Ausgangspunkt der gerichtlichen Überprüfung war der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger den steuerlich relevanten Sachverhalt dem FA richtig, vollständig und deutlich zur Prüfung zu unterbreiten hat. Das Gericht war u.a. der Meinung, dass im Streitfall neue Tatsachen gegeben seien. Aus den Akten ergäben sich keine objektiven Hinweise auf einen Rentenbezug. Eine Rente der Klägerin werde an keiner Stelle erwähnt, in den Steuererklärungen sei als Beruf immer &#8220;Hausfrau&#8221; und nicht &#8220;Rentnerin&#8221; angegeben worden. Ein Hinweis, dass auf die genaue Deklaration der Rente wegen einer Auskunft, sie sei steuerfrei, verzichtet worden wäre, gebe es nicht. Dem FA sei der Rentenbezug daher nicht bekannt gewesen. Allein aus dem Alter der Klägerin und dem Vorliegen von Kindererziehungszeiten könne nicht ohne Weiteres auf einen Rentenbezug geschlossen werden. Die Kläger hätten damit unvollständige Angaben gemacht, obwohl auf Seite 1 der Anleitungen zu den Einkommensteuererklärungen alle Rentner mit dem Hinweis angesprochen würden, dass eine entsprechende Anlage abzugeben sei. Eine Änderung sei auch für 2007 zulässig. Zwar sei in der Steuererklärung erstmals ein Rentenbezug angegeben worden, die erforderliche Anlage sei aber nicht ausgefüllt worden.</p>
<p>Für die Veranlagungszeiträume 1998 bis 2003 sei keine Verjährung eingetreten, denn im Streitfall sei vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung auszugehen (Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre, also zurück bis einschließlich 1998). Für eine Steuerhinterziehung sei es ausreichend, wenn der Steuerpflichtige anhand einer u.U. laienhaften Bewertung der Tatsachen erkenne, dass ein Steueranspruch existiert, auf den er einwirken könne, denn sonst käme nur die Strafbarkeit von Steuerfachleuten in Betracht. Indem die Kläger in ihren Einkommensteuererklärungen keine Angaben zur Rente der Klägerin gemacht hätten, so dass deren steuerpflichtiger Teil bei der Einkommensteuerfestsetzung unberücksichtigt geblieben sei, hätten sie den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Dies sei nach Überzeugung des Senats auch in der Absicht geschehen, die entsprechenden Einkünfte zu verschleiern. Die Kläger hätten es von 1993 an unterlassen, die Rente der Klägerin zu erklären oder auch nur auf sie hinzuweisen, obwohl in den Anleitungen zur Einkommensteuererklärungen aller Streitjahre &#8211; dort gleich auf der ersten Seite &#8211; alle Rentner angesprochen und aufgefordert würden eine entsprechende Anlage abzugeben. In den von den Klägern abgegeben Anlagen zu Kapitaleinkünften sei auf deren Rückseite ausdrücklich nach sämtlichen Altersruhegeldern, getrennt nach Ehemann und Ehefrau, gefragt worden, ohne dass sich hieraus ein Hinweis auf irgendeine Mindestgrenze oder einen &#8220;Rentenfreibetrag&#8221; herauslesen ließe. Zudem sei durchgängig als Beruf &#8220;Hausfrau&#8221; und nicht &#8220;Rentnerin&#8221; angegeben worden. Die von den Klägern angesprochene Auskunft, die Rente sei steuerfrei, sei demgegenüber nicht hinreichend erläutert worden. Die Kläger hätten eben nicht dargelegt (noch ergebe sich das aus den Verwaltungsakten), wer diese Auskunft wann, wo und bei welcher Gelegenheit gegeben habe solle.</p>
<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Rheinland-Pfalz" href="http://www.fgrp.justiz.rlp.de" target="_blank">Finanzgericht Rheinland-Pfalz</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/fg-rheinland-pfalz-fehlende-angaben-uber-erhaltene-rentenbezuge-konnen-als-steuerhinterziehung-gewertet-werden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>FG Köln: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/fg-koln-finanzamt-darf-angekaufte-steuer-cd-verwerten/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/fg-koln-finanzamt-darf-angekaufte-steuer-cd-verwerten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 May 2011 17:35:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=10947</guid>
		<description><![CDATA[FG Köln Beschluss vom 15.12.2010 &#8211; 14 V 2484/10 Pressemeldung des Gerichts: &#8220;Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (14 V 2484/10). Der Senat stützt sich dabei insbesondere auf die Entscheidung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="FG Köln Beschluss vom 15.12.2010 - 14 V 2484/10" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2010/14_V_2484_10beschluss20101215.html" target="_blank">FG Köln Beschluss vom 15.12.2010 &#8211; 14 V 2484/10</a></p>
<p>Pressemeldung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Beschluss vom 15. Dezember 2010 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 V 2484/10" target="_blank" title="FG K&ouml;ln, 15.12.2010 - 14 V 2484/10">14 V 2484/10</a>). Der Senat stützt sich dabei insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2010 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 2101/09" target="_blank" title="BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09">2 BvR 2101/09</a>). Danach sind entsprechende Informationen im Steuerstrafverfahren verwertbar und können Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird erstmals von einem Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt.<span id="more-10947"></span></p>
<p>Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt durch eine von Informanten angekaufte Steuer-CD erfahren, dass der Antragsteller Geld bei einer Schweizer Bank angelegt hatte. Da er in seinen Einkommensteuererklärungen keine ausländischen Kapitalerträge erklärt hatte, schätzte das Finanzamt diese mit 5% des Kontostandes von fast 2 Millionen CHF. Die vom Antragsteller begehrte Aussetzung der Vollziehung dieser Schätzungsbescheide lehnte das Finanzgericht ab. Da er auch vor Gericht die unter seinem Namen auf der CD aufgeführten Kapitalanlagen nicht erläuterte und keine Kontounterlagen vorlegte, hatte der 14. Senat keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schätzung. Der Senat lehnte insbesondere ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der im Ausland durch die Informanten rechtswidrig erlangten Bankdaten ab. Ein solches Verwertungsverbot liege nur bei schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre oder bei strafbaren Handlungen der Finanzbeamten vor. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall nicht erfüllt, weil es sich um Geschäftsdaten handele, die nicht vom Finanzbeamten selbst beschafft, sondern lediglich von ihm in Empfang genommen worden seien.</p>
<p>Hintergrund des Rechtsstreits bilden die seit 2008 bekannt gewordenen Fälle, in denen den deutschen Finanzbehörden, teilweise unter Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes, von untreuen Mitarbeitern ausländischer Kreditinstitute bzw. Treuhandanstalten (vor allem in der Schweiz und in Liechtenstein) deren Kundendaten inklusive Informationen über bislang zumeist verheimlichte Kapitalanlagen zum Kauf angeboten wurden. Die Auswertung der Steuer-CDs dauert bei den Finanzämtern nach wie vor an und hat bereits zu einer Welle von Selbstanzeigen, aber auch zu einer Vielzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren geführt.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Köln" href="http://www.fg-koeln.nrw.de/ " target="_blank">Finanzgericht Köln</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/fg-koln-finanzamt-darf-angekaufte-steuer-cd-verwerten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>FG Rheinland-Pfalz: Falsche Kilometer-Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/fg-rheinland-pfalz-falsche-kilometer-angaben-konnen-als-steuerhinterziehung-gewertet-werden/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/fg-rheinland-pfalz-falsche-kilometer-angaben-konnen-als-steuerhinterziehung-gewertet-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 May 2011 18:32:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=10882</guid>
		<description><![CDATA[FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.03.2011 &#8211; 3 K 2635/08 Pressemeldung des Gerichts: &#8220;Mit Urteil vom 29. März 2011 zur Einkommensteuer 1996 bis 2005 (Az.: 3 K 2635/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen aus überhöhten Entfernungsangaben (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gezogen werden können. Im Streitfall erzielte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.03.2011 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 K 2635/08" target="_blank" title="FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08">3 K 2635/08</a></p>
<p>Pressemeldung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Mit Urteil vom 29. März 2011 zur Einkommensteuer 1996 bis 2005 (Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 K 2635/08" target="_blank" title="FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 3 K 2635/08">3 K 2635/08</a>) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen aus überhöhten Entfernungsangaben (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gezogen werden können.<br />
Im Streitfall erzielte die Klägerin als kaufmännische Angestellte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wohnte in <strong>A</strong> und arbeitete 1996 in <strong>C</strong>. In der Anlage N zu ihrer Einkommensteuererklärung (EStErkl) 1996 gab sie bei den Werbungskosten hinsichtlich der Wege zwischen <strong>A</strong> und <strong>C</strong> an, sie sei <strong>über B</strong> gefahren, die einfache Entfernung, die sie mit ihrem eigenen PKW zurückgelegt habe, sei 28 km gewesen.<br />
In den Anlagen N zu den EStErkl 1997 bis 2005 gab die Klägerin jeweils als Arbeitsort <strong>B</strong> und als einfache Entfernung ebenfalls jeweils 28 km an. Diesen Angaben wurde seitens des FA in allen Einkommensteuerbescheiden 1996 bis 2005 gefolgt. Bei der Bearbeitung der EStErkl 2006 fiel dem Bearbeiter des FA auf, dass die von der Klägerin angegebene Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 28 km zu hoch angegeben war, die einfache Entfernung zwischen A und B betrug nur 10 km. Das führte dazu, dass das FA geänderte ESt Bescheide 1996 bis 2005 auf der Basis von jeweils 10 Entfernungskilometern &#8211; mit entsprechenden Steuernachforderungen &#8211; erließ. Da vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung auszugehen sei, gelte eine 10-jährige Verjährungsfrist, woraus folge, dass die ESt-Bescheide ab 1996 wegen Vorliegens neuer Tatsachen geändert werden dürften.<span id="more-10882"></span></p>
<p>Mit der dagegen angestrengten Klage trug die Klägerin u.a. vor, sie sei irrtümlich davon ausgegangen, dass die Entfernungskilometer den tatsächlich gefahrenen Kilometern entsprochen hätten. In dieser Meinung sei sie durch die seit 1996 jährlich erklärungsgemäß erfolgten Veranlagungen bestärkt worden. Dem FA seien keine neuen Tatsachen nachträglich bekannt geworden. Bei Erfüllung seiner Sachaufklärungspflicht hätte dem FA auffallen müssen, dass die in den EStErkl enthaltenen Angaben zu Wohnung und Arbeitsstätte einerseits und der Entfernung andererseits in einem offensichtlichen Widerspruch ständen. Dem Bearbeiter hätte schon vor 2006 auffallen müssen, dass die angegebene Entfernung mit den Ortsangaben in den Erklärungen nicht in Einklang zu bringen sei. Die Ortskenntnis sei nicht zuletzt der Grund dafür, dass für die Besteuerung natürlicher Personen das FA örtlich zuständig sei, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz habe.</p>
<p>Die Klage hatte jedoch nur zu einem ganz geringen Teil (1996) Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, für 1996 könnten die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung nicht angenommen werden. Es sei denkbar, dass die Klägerin die Eintragung der Wegstrecke von A nach C über B und die Angabe der Kilometer mit &#8220;28&#8243; in der Annahme, die Entfernungskilometer entsprächen den tatsächlich gefahrenen Kilometern, lediglich versehentlich vorgenommen habe. Für die anderen Streitjahre (1997 &#8211; 2005) ging das FG jedoch vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung aus, weil sich der Arbeitsplatz ab 1997 in dem der Wohnung näher gelegenen B befunden habe, die Klägerin aber gleichwohl - wie 1996 &#8211; die weitere Fahrtstrecke von 28 km angegeben habe. Der Klägerin müsse es auch unter Zugrundelegung einer laienhaften Bewertung für möglich gehalten haben, dass sie mit den falschen Angaben einen höheren als den ihr zustehenden Werbungskostenabzug erreiche.<br />
Dem FA seien auch neue Tatsachen, nämlich die geringere Entfernung von A nach B, nachträglich bekannt geworden. Im Zeitpunkt des Erlasses der ursprünglichen ESt-Bescheide sei dem FA nämlich nicht bekannt gewesen, dass die zutreffende Entfernung nur 10 km betrage.<br />
Das sei erst im Rahmen der Veranlagung für 2006 seitens eines ortskundigen Mitarbeiters des FA bekannt geworden. Die unzutreffenden Angaben der Klägerin seien weder widersprüchlich noch zweifelhaft, sondern eindeutig gewesen, es habe kein Anlass bestanden, den Angaben der Klägerin von vorneherein mit Misstrauen zu begegnen. Hinzu komme, dass Veranlagungsarbeiten von immer wieder wechselnden Bearbeitern erledigt würden, die nicht in jedem Fall über hinreichende Ortskenntnisse verfügten. Eine Änderung eines Bescheides könne zwar nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn dem FA die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre. Allerdings müsse der Steuerpflichtige seinerseits seine Mitwirkungspflicht erfüllt haben, was hier gerade nicht der Fall sei.<br />
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="FG Rheinland-Pfalz" href="http://www.fgrp.justiz.rlp.de" target="_blank">FG Rheinland-Pfalz</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/fg-rheinland-pfalz-falsche-kilometer-angaben-konnen-als-steuerhinterziehung-gewertet-werden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Länderkammer akzeptiert schärfere Regeln für steuerliche Selbstanzeigen</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/landerkammer-akzeptiert-scharfere-regeln-fur-steuerliche-selbstanzeigen/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/landerkammer-akzeptiert-scharfere-regeln-fur-steuerliche-selbstanzeigen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Apr 2011 04:04:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=10814</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das die Regeln der steuerlichen Selbstanzeige reformiert, um einen Missbrauch des Instituts im Rahmen einer &#8220;Hinterziehungsstrategie&#8221; zu unterbinden. Zukünftig wird das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt. Die strafbefreiende Wirkung erfolgt nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Sie ist ab dem Zeitpunkt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a> hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das die Regeln der steuerlichen Selbstanzeige reformiert, um einen Missbrauch des Instituts im Rahmen einer &#8220;Hinterziehungsstrategie&#8221; zu unterbinden. Zukünftig wird das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt. Die strafbefreiende Wirkung erfolgt nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Sie ist ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem dem Täter Entdeckung droht. Straffreiheit tritt ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro zudem nur noch dann ein, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent entrichtet. Letzteres basiert auf einer Anregung des Bundesrates.<span id="more-10814"></span></p>
<p>Das Gesetz enthält auch Regelungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Schwarzgeldbekämpfungsgesetz" href="http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0101-200/0166-11.html" target="_self">Gesetz  zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)</a><br />
BR-Drucks. 166/11 (Beschluss)<br />
<a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/landerkammer-akzeptiert-scharfere-regeln-fur-steuerliche-selbstanzeigen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BMF: Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/bmf-gesetzentwurf-zur-bekampfung-von-geldwasche-und-steuerhinterziehung/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/bmf-gesetzentwurf-zur-bekampfung-von-geldwasche-und-steuerhinterziehung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 Apr 2011 06:51:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=10761</guid>
		<description><![CDATA[Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung &#8211; Schwarzgeldbekämpfungsgesetz &#8211; werden die Bedingungen für die Strafbefreiung bei der Selbstanzeige verschärft, die Regeln für das Besinnen neu bestimmt. Neben den Neuerungen im Steuerstrafrecht wird es auch Änderungen beim Tatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch geben. Weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung:</p>
<p>Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung &#8211; Schwarzgeldbekämpfungsgesetz &#8211; werden die Bedingungen für die Strafbefreiung bei der Selbstanzeige verschärft, die Regeln für das Besinnen neu bestimmt. Neben den Neuerungen im Steuerstrafrecht wird es auch Änderungen beim Tatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch geben.<span id="more-10761"></span></p>
<p><a title="BMF: Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/20110406-Schwarzgeld.html?__nnn=true" target="_blank">Weitere Informationen</a><br />
<a title="Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) [PDF, 265 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/08122010-Schwarzgeld-Gesetz__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) [PDF, 265 KB]</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/bmf-gesetzentwurf-zur-bekampfung-von-geldwasche-und-steuerhinterziehung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BT: Beschluss zur strafbefreienden Selbstanzeige vertagt</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/bt-beschluss-zur-strafbefreienden-selbstanzeige-vertagt/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/bt-beschluss-zur-strafbefreienden-selbstanzeige-vertagt/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 07:36:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=10485</guid>
		<description><![CDATA[Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drucks. 17/4802; BT-Drucks. 17/4182) am gestrigen Mittwoch noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16. März weiter beraten. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, nach zahlreichen sehr interessanten Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung gebe es weitere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Finanzausschuss des <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutschen Bundestages</a> hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (<a title="BT-Drucks. 17/4802" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704802.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/4802</a>; <a title="BT-Drucks. 17/4182" href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/041/1704182.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/4182</a>) am gestrigen Mittwoch noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16. März weiter beraten. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, nach zahlreichen sehr interessanten Stellungnahmen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung gebe es weitere Fragen, die erörtert werden müssten. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Damit soll erreicht werden, dass Steuerhinterzieher sich nicht nur wegen Einkünften anzeigen, die ihnen ohnehin nachgewiesen werden dürften (Teilselbstanzeige). Statt dessen sollen sie alle bisher nicht deklarierten Einkünfte nennen. Außerdem geht es um einen Vorschlag des Bundesrates, einen Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von 5 Prozent einzuführen.<span id="more-10485"></span></p>
<p>Die SPD-Fraktion erklärte, es habe sich in der Tat um eine &#8220;sehr interessante Anhörung&#8221; gehandelt. Kein einziger Sachverständiger habe den Gesetzentwurf gutgeheißen. Außerdem sei die Anhörung ein &#8220;Offenbarungseid&#8221; gewesen. Der Streit innerhalb der Koalition von Union und FDP habe sich durch die gesamte Veranstaltung gezogen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind zahlreiche Fragen unbeantwortet. So sei unklar, ob der Zuschlag eingeführt werde und wie hoch er sein könnte. &#8220;Klare Kante&#8221; wäre nach Ansicht der SPD-Fraktion die bessere Lösung, und die bestehe in einer Abschaffung der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Die Linksfraktion, die wie die SPD-Fraktion für die Abschaffung der Selbstanzeige plädierte, bezeichnete es als folgerichtig, nach der Anhörung nicht sofort über den Gesetzentwurf abzustimmen. Es seien zahlreiche Widersprüche zwischen Gesetzesbegründung und Gesetzestext deutlich geworden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah noch erheblichen Handlungsbedarf bei dem Gesetzentwurf.</p>
<p>Die FDP-Fraktion wiederum bezweifelte, dass die SPD-Fraktion die Anhörung richtig wiedergegeben habe. Eine Mehrheit der Sachverständigen habe den Erhalt der Selbstanzeige befürwortet. Die FDP-Fraktion fühle sich nach der Anhörung in ihrer Auffassung bestätigt, die Möglichkeit zur Selbstanzeige grundsätzlich beizubehalten. Zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Zuschlag verwies die Fraktion auf unterschiedliche Bewertungen. So habe die Bundessteuerberaterkammer auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand durch diese Regelung verwiesen. Der Vorschlag des Bundesrates sei &#8220;nicht überzeugend&#8221;. Gründlichkeit müsse vor Schnelligkeit gehen, empfahl die FDP-Fraktion.</p>
<p>Nach mehreren Fragen unter anderem der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Regelungen im Bereich der Geldwäsche und zu Einzelheiten des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz erklärte die SPD-Fraktion, beim Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz werde man &#8220;den üblichen schnellen Weg&#8221; der Gesetzgebung bei Doppelbesteuerungsabkommen nicht mitmachen. Die SPD-Fraktion verlangte eine intensive Beratung im Ausschuss und eine Anhörung. Die Regierung wollte noch keine Angaben zu den Verhandlungen über das Abkommen machen.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutscher Bundestag</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2011/bt-beschluss-zur-strafbefreienden-selbstanzeige-vertagt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

