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	<title>STEUERRECHT &#187; Gesetzgebung</title>
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	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
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		<title>Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:49:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (BT-Drucks. 17/8428) des Bundesrechungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bundesrechnungshof (BRH)" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof (BRH)</a> sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> vorgelegten Unterrichtung (<a title="BT-Drucksache 17/8428 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708428.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8428</a>) des Bundesrechungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.<span id="more-12305"></span></p>
<p>Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, ist jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wird eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrechnungshof (BRH)" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof (BRH)</a><br />
<a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
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		<title>Bundesrat will alle Sportwetten steuerpflichtig machen</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/gesetzgebung/2012/bundesrat-will-alle-sportwetten-steuerpflichtig-machen/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 19:11:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Glücksspielsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat strebt eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (BT-Drucks. 17/8494) eingebracht. Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a> strebt eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (<a title="BT-Drucksache 17/8494 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708494.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8494</a>) eingebracht. Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen.<span id="more-12281"></span></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a></p>
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		<title>BdSt fordert weiter den Abbau der Kalten Progression</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 16:58:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranlagung / Tarif]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert angesichts der hohen Steuereinnahmen, die geplanten Korrekturen am Lohn- und Einkommensteuertarif vorzuziehen und zu erweitern. Im Dezember erzielte der Fiskus die höchsten Steuereinnahmen im Jahr 2011. Damit zahlten die Deutschen innerhalb eines Monats so viele Steuern wie noch nie zuvor. &#8220;Bei aller Euphorie für die gute Einnahmesituation darf nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a> fordert angesichts der hohen Steuereinnahmen, die geplanten Korrekturen am Lohn- und Einkommensteuertarif vorzuziehen und zu erweitern. Im Dezember erzielte der Fiskus die höchsten Steuereinnahmen im Jahr 2011. Damit zahlten die Deutschen innerhalb eines Monats so viele Steuern wie noch nie zuvor.</p>
<p>&#8220;Bei aller Euphorie für die gute Einnahmesituation darf nicht vergessen werden, dass die Steuerzahler in Deutschland für dieses Plus gesorgt haben. Auch deshalb ist es Zeit, die Steuerzahler am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen“, fordert <em>Reiner Holznagel</em>, Vizepräsident des Steuerzahlerbundes. Mit dem Gesetzentwurf zum Abbau der Kalten Progression macht die Regierungskoalition zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, jedoch bleibt er hinter den Erfordernissen zurück. Zum einen sollen die Korrekturen am Tarif erst im Jahr 2013 bzw. 2014 wirken, zum anderen sind die geplanten Änderungen viel zu gering, um die Kalte Progression vollständig auszugleichen. &#8220;Angesichts der Rekordeinnahmen wie im Dezember mit über 70 Mrd. Euro sind die geplanten Korrekturen in Höhe von 6 Mrd. Euro im Jahr alles andere als ein großer Wurf. An dieser Stelle muss die Koalition nachlegen. Nicht nur, weil sie dazu die finanziellen Möglichkeiten hat, sondern auch, um die negativen Wirkungen der Kalten Progression vollständig abzubauen. Gerade bei steigender Inflation ist dies für kleinere und mittlere Einkommen umso wichtiger&#8221;, so <em>Holznagel</em>.<span id="more-12271"></span></p>
<p>Gleichzeitig fordert der Bund der Steuerzahler von der Regierungskoalition, endlich ihre Sparpläne umzusetzen. Die Senkung der Netto-Neuverschuldung konnte nur realisiert werden, weil die Einnahmen für den Fiskus deutlich angestiegen sind.</p>
<p><em>Reiner Holznagel</em>: &#8220;Es ist unredlich, wenn die Regierung sich selbst eine erfolgreiche Haushaltspolitik zuspricht. Sie wollte mit vielen Sparvorhaben die Ausgaben des Bundes kürzen, um so eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Diesen Ankündigungen sind aber kaum Taten gefolgt. Allein die Steuerzahler haben zur verbesserten Lage des Haushalts beigetragen, indem sie so viele Steuern zahlen mussten wie nie zuvor. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung muss aber entschlossen auf der viel zu hohen Ausgabenseite ansetzen!&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a></p>
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		<title>BMF: Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung &#8211; Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bmf-vollzugsaufwand-der-steuerverwaltung-ermittlung-im-rahmen-von-gesetzgebungsverfahren/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 06:51:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[(Staats-) Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung und mit Unterstützung der Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen das Projekt &#8220;Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung &#8211; Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren&#8221; durchgeführt. Ziel war es, eine praxistaugliche Methode zu entwickeln, mit deren Hilfe das Bundesministerium der Finanzen selbständig die Auswirkungen beabsichtigter Änderungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a title="Bundesministerium der Finanzen (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/" target="_blank">Bundesministerium der Finanzen (BMF)</a> hat in Zusammenarbeit mit der <a title="Bertelsmann Stiftung" href="http://www.bertelsmann-stiftung.de/" target="_blank">Bertelsmann Stiftung</a> und mit Unterstützung der Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen das Projekt &#8220;Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung &#8211; Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren&#8221; durchgeführt.</p>
<p>Ziel war es, eine praxistaugliche Methode zu entwickeln, mit deren Hilfe das Bundesministerium der Finanzen selbständig die Auswirkungen beabsichtigter Änderungen der Steuergesetze auf den Vollzugsaufwand der Steuerverwaltungen der Länder abschätzen kann. Dieses Ziel konnte innerhalb nur eines Jahres erreicht werden. Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse wurden in Form einer Handlungsanleitung dokumentiert.<span id="more-12268"></span></p>
<p>Weitere Einzelheiten finden sich auf der <a title="BMF: Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung - Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Organisation__Automation/004.html?__nnn=true" target="_blank">Internetseite</a> des Ministeriums.</p>
<p><a title="Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung - Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren [PDF, 2923 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_320/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Organisation__Automation/004__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung &#8211; Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren [PDF, 2923 KB]</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
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		<title>Bundestag: EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/umsatzsteuer/2012/bundestag-eugh-urteil-zwingt-zu-hoherer-mehrwertsteuer-fur-pferde/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 06:59:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[UStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden. Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP am Mittwoch einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden. Im Finanzausschuss des <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutschen Bundestages</a> legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP am Mittwoch einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Die Paragrafen sollen an das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (<a title="BT-Drucksache 17/8235 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/082/1708235.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8235</a>) angehängt werden.</p>
<p>Nach Angaben der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> ist die Gesetzesänderung notwendig, da die <a title="EU-Kommission" href="http://ec.europa.eu/" target="_blank">EU-Kommission</a> wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichthof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hatte. Das Gericht hielt die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur dann für zulässig, &#8220;soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist&#8221;. Dazu hieß es von der Bundesregierung, Pferdefleisch habe an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr.<span id="more-12259"></span></p>
<p>Die Oppositionsfraktionen übten Kritik am Verfahren. So fragte die SPD-Fraktion, was Pferde mit den Gemeindefinanzen zu tun hätten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte nicht nachvollziehen, warum die Koalition die Mehrwertsteuer für Pferde in das Gemeindefinanzierungsgesetz packe. Die Fraktion Die Linke fand das Verfahren &#8220;etwas eigentümlich&#8221;. Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass das Urteil bereits im Mai 2011 ergangen sei und umgesetzt werden müsse.</p>
<p>Der eigentliche Gesetzentwurf, der am 29. Februar im Finanzausschuss weiter beraten werden soll, sieht eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro.</p>
<p>In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Regierung, eine bundeseinheitliche Regelung sei ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen: &#8220;Andernfalls wäre nicht auszuschließen, dass Gemeinden, die nach Größe, Funktion und Struktur vergleichbar sind, je nach Zugehörigkeit zu einem Land unterschiedliche Einnahmen aus der Einkommensteuer zu verzeichnen hätten.&#8221;</p>
<p>Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie zwölf Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Im Jahre 2012 werde das Aufkommen dieses Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei 27,6 Milliarden Euro liegen, erwartet die Bundesregierung. Mit der jetzt vorgesehenen Anhebung der zuletzt 2006 geänderten Höchstbeträge könne den Zielen der Gemeindefinanzreform weitgehend entsprochen werden.</p>
<p>Die Koalitionsfraktionen legten dazu außerdem einen Änderungsantrag vor, mit dem Steuerausfälle durch Freistellung von Dividenden aus Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden sollen. Außerdem würden künftige steuerliche Gestaltungen, die zu geschätzten Steuerausfällen im unteren dreistelligen Millionenbereich führen könnten, verhindert.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Bundestag</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BdSt lehnt Finanzmarkttransaktionssteuer ab</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/verfassungsrecht/2012/bdst-lehnt-finanzmarkttransaktionssteuer-ab/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 21:33:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzmarkttransaktionssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EU / EG]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lehnt eine Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer ab, da sie weder die Ursache der europäischen Staatsschuldenkrise löst noch eine vertrauensbildende Maßnahme für den Bankensektor sein kann. Vielmehr lenkt sie von den eigentlichen Problemen nur ab und nährt den Verdacht, eine Einnahmequelle für den EU-Haushalt werden zu sollen. Zudem verstößt eine Finanzmarkttransaktionssteuer gegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a> lehnt eine Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer ab, da sie weder die Ursache der europäischen Staatsschuldenkrise löst noch eine vertrauensbildende Maßnahme für den Bankensektor sein kann. Vielmehr lenkt sie von den eigentlichen Problemen nur ab und nährt den Verdacht, eine Einnahmequelle für den EU-Haushalt werden zu sollen. Zudem verstößt eine Finanzmarkttransaktionssteuer gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.</p>
<p>&#8220;Der Erwerb oder der Verkauf eines Wertpapiers per se ist kein Zeichen steuerlicher Leistungsfähigkeit. Trotzdem wird mit einer Finanzmarkttransaktionssteuer unterschiedslos jeder belastet, der eine Finanzmarkttransaktion tätigt, so beispielsweise auch diejenigen, die bei Veräußerungen von Wertpapieren Verluste erleiden. Damit konterkariert eine Finanzmarkttransaktionssteuer den Grundsatz einer gerechten Besteuerung. Dagegen werden sich die Steuerzahler wehren&#8221;, mahnt Dr. <em>Karl Heinz Däke</em>, Präsident des Bundes der Steuerzahler.<span id="more-12196"></span></p>
<p>Darüber hinaus führt sie unweigerlich zu Verzerrungen auf dem Kapitalmarkt und einer Benachteiligung des Finanzplatzes Deutschland sowie zwangsläufig zu einer Diskriminierung bestimmter Anlageformen. &#8220;Schließlich ist es ein Irrglaube, dass durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer &#8216;schädliche Spekulationen&#8217; besonders bestraft würden. Denn eine Steuer kann gar nicht zwischen &#8220;erwünschten&#8221; und &#8220;unerwünschten&#8221; Transaktionen unterscheiden. Sie trifft alle Transaktionen gleichermaßen. Als Folge der steuerlichen Belastung würden dann etwa Anlageinvestitionen unterlassen oder eingeschränkt, auch wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind&#8221;, so <em>Däke</em>.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bund der Steuerzahler (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler (BdSt)</a></p>
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		<title>Bundesregierung: Änderungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer geplant</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/bundesregierung-anderungen-beim-gemeindeanteil-an-der-einkommensteuer-geplant/</link>
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		<pubDate>Sat, 24 Dec 2011 10:47:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[(Staats-) Finanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sollen angehoben werden. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (BT-Drucks. 17/8235). Danach sollen die Höchstbeträge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sollen angehoben werden. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem von der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (<a title="BT-Drucksache 17/8235 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/082/1708235.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8235</a>). Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro.<span id="more-12098"></span></p>
<p>In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Regierung, eine bundeseinheitliche Regelung sei ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen: &#8220;Andernfalls wäre nicht auszuschließen, dass Gemeinden, die nach Größe, Funktion und Struktur vergleichbar sind, je nach Zugehörigkeit zu einem Land unterschiedliche Einnahmen aus der Einkommensteuer zu verzeichnen hätten.&#8221;</p>
<p>Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie zwölf Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Im Jahre 2012 werde das Aufkommen dieses Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei 27,6 Milliarden Euro liegen, erwartet die Bundesregierung. Mit der jetzt vorgesehenen Anhebung der zuletzt 2006 geänderten Höchstbeträge könne den Zielen der Gemeindefinanzreform weitgehend entsprochen werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
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		<title>BdSt befürchtet: Alle Steuerzahler werden durch massive Steuererhöhungen in den Steuerkonzepten von Rot-Grün mehr belastet</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/bdst-befurchtet-alle-steuerzahler-werden-durch-massive-steuererhohungen-in-den-steuerkonzepten-von-rot-grun-mehr-belastet/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 18:38:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranlagung / Tarif]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach den Parteitagen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD kritisiert der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) die steuerpolitischen Pläne beider Parteien. &#8220;Die Konzepte beinhalten massive Steuererhöhungen. Einerseits ignorieren Bündnis 90/Die Grünen und SPD die Kalte Progression bzw. die Heimlichen Steuererhöhungen, anderseits werden die Steuersätze angehoben. Diese Politik belastet alle Steuerzahler, nicht nur die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Parteitagen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD kritisiert der <a title="Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)</a> die steuerpolitischen Pläne beider Parteien. &#8220;Die Konzepte beinhalten massive Steuererhöhungen. Einerseits ignorieren Bündnis 90/Die Grünen und SPD die Kalte Progression bzw. die Heimlichen Steuererhöhungen, anderseits werden die Steuersätze angehoben. Diese Politik belastet alle Steuerzahler, nicht nur die mit großem, sondern auch die mit kleinem Geldbeutel&#8221;, kritisiert Dr. <em>Karl Heinz Däke</em>, Präsident des BdSt.</p>
<p>Beide Konzepte sehen einen geänderten Tarifverlauf bei der Einkommensteuer vor. Der geänderte Tarifverlauf führt zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. So kommt es bei dem Tarifvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 59.440 Euro und bei dem Tarifvorschlag der SPD ab einem zu versteuernden Einkommen von 64.000 Euro zu Mehrbelastungen. &#8220;Offensichtlich sollen damit zwar vor allem die Bezieher höherer Einkommen stärker belastet werden. Da aber keine dauerhafte Tarifkorrektur zur Verhinderung der Kalten Progression bzw. der Heimlichen Steuererhöhungen vorgesehen ist, führt dies de facto auch zu Mehrbelastungen der unteren und mittleren Einkommen&#8221;, kommentiert <em>Däke</em> die Vorschläge.<span id="more-12010"></span></p>
<p>Dies führt dazu, dass bei den Tarifvorschlägen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits bei jemandem mit 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen Heimliche Steuererhöhungen von 495 Euro im Jahr 2014 entstehen. Jemand, der ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro hat, muss nach dem SPD-Tarif im Jahr 2014 Steuererhöhungen von 1.684 Euro im Jahr schultern. Darin enthalten sind 991 Euro Heimliche Steuererhöhungen. Nach dem Tarifvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen kommt es in diesem Beispiel sogar zu einer zusätzlichen Gesamtbelastung von 2.916 Euro im Jahr.</p>
<p>&#8220;Mit diesen Vorschlägen werden die Leistungsträger aus dem Land getrieben und die Leistungsbereitschaft der kleinen und mittleren Einkommensbezieher zerstört. Durch den progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarif profitiert der Staat von solchen systembedingten Steuermehreinnahmen, die über den Effekt der Heimlichen Steuererhöhungen bzw. der Kalten Progression entstehen. Diesen Steuerbelastungen muss durch eine permanente Korrektur des Einkommensteuertarifs entgegengewirkt werden&#8221;, so <em>Däke</em>.</p>
<p>Durch die Pläne zur Abschaffung bzw. Einschränkung des Ehegattensplittings würden auch Familien spürbar belastet werden. Daneben sind weitere Belastungen für Erben und Dienstwagennutzer geplant. Problematisch sind auch die Pläne zur Wiederbelebung einer Vermögensteuer. Durch die Einführung von zunächst hohen Freibeträgen sollen zwar nur &#8220;Reiche&#8221; von einer Vermögensteuer getroffen werden. Allerdings ist zu befürchten, dass diese Freibeträge schrittweise reduziert werden, um das gewünschte Steueraufkommen zu erreichen. Zudem würde die Ausgestaltung der Vermögensteuer sehr kompliziert werden, da ein Begrenzungsbetrag in Höhe eines Anteils am Gewinn für Betriebsvermögen eingeführt werden soll und es somit wieder zur streitanfälligen Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen kommen muss.</p>
<p>Vorrangiges Ziel der Steuererhöhungen ist die Konsolidierung des Staatshaushalts. Notwendige Einsparungen bei den Ausgaben des Staates stehen dabei längst nicht mehr zur Debatte. &#8220;Es ist allgemein bekannt, dass Steuererhöhungen und damit höhere Steuereinnahmen allein noch nie zur Haushaltskonsolidierung geführt, sondern immer mehr Ausgabenwünsche und eine noch stärkere Verschuldung hervorgebracht haben. Somit stehen die Steuerpläne von Rot-Grün nicht nur einer Vereinfachung des Steuerrechts und der überfälligen Verhinderung von Heimlichen Steuererhöhungen, sondern auch der notwendigen Haushaltskonsolidierung entgegen&#8221;, sagt <em>Däke</em>.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)" href="http://www.steuerzahler.de" target="_blank">Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)</a></p>
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		<title>BT: öffentliche Anhörung zur Finanztransaktionssteuer</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/gesetzgebung/2011/bt-offentliche-anhorung-zur-finanztransaktionssteuer/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 10:34:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzmarkttransaktionssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, den 30.11.2011 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer durchführen. Grundlage sind ein Antrag der SPD-Fraktion (BT-Drucks. 17/6086), das deutsch-französische Positionspapier zur Finanztransaktionssteuer und der Vorschlag für eine EU-Richtlinie über ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem. Zu der Anhörung, die im Sitzungssaal 2 M 001 des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, den 30.11.2011 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer durchführen. Grundlage sind ein Antrag der SPD-Fraktion (<a title="BT-Drucksache 17/6086 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/060/1706086.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/6086</a>), das deutsch-französische Positionspapier zur Finanztransaktionssteuer und der Vorschlag für eine EU-Richtlinie über ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem. Zu der Anhörung, die im Sitzungssaal 2 M 001 des Plenarbereichs Reichstagsgebäude stattfindet, werden insgesamt 37 Sachverständige erwartet. Die Liste der Verbandsvertreter reicht von Attac bis zum Verband der Auslandsbanken. Außerdem sind mehrere Wissenschaftler um Stellungnahmen gebeten worden.<span id="more-11936"></span></p>
<p>In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, zusammen mit den europäischen Partnern eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer vorzulegen. Nach dem Vorschlag soll jede Transaktion mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent belastet werden. Erfasst werden sollen alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen. Das Aufkommen soll in die jeweiligen nationalen Haushalte fließen.</p>
<p>Zur Begründung ihrer Forderung schreibt die SPD-Fraktion, Transaktionen auf den Finanzmärkten würden derzeit nicht besteuert. Damit leiste der Finanzsektor keinen seiner Bedeutung entsprechenden Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens. Gerade die Finanzmarktakteure hätten in der Wirtschaftskrise jedoch von den umfangreichen Rettungsmaßnahmen des Staates profitiert. Es sei somit ein &#8220;Gebot der Gerechtigkeit&#8221;, den Finanzsektor durch die Erhebung der neuen Steuer höher zu besteuern.</p>
<p>Die SPD-Fraktion verspricht sich von der Finanztransaktionssteuer nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch eine erhebliche Lenkungswirkung: &#8220;Unerwünschte Aktivitäten werden deutlich zurückgedrängt, Spekulationen beschränkt und somit die Größe des aufgeblähten Finanzsektors insgesamt verringert.&#8221; Da der niedrige Steuersatz vor allem Transaktionen treffe, bei denen mit hoher Frequenz Finanzprodukte gekauft und verkauft würden, wirke die Steuer vor allem kurzfristigen und rein spekulativen Transaktionen entgegen.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutscher Bundestag</a></p>
<p>Der Bundesrat hat derweil in seiner heutigen Plenarsitzung beschlossen, die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer zu unterstützen. Die Länder haben in deer Sitzung zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die Europäische Kommission den Finanzsektor verpflichten möchte, einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise zu leisten. Sie unterstützen die Zielsetzung, eine Finanztransaktionssteuer EU-weit einzuführen, halten es jedoch für erforderlich, auf die Festlegung einheitlicher Sätze hinzuwirken. Dies würde dem Ziel der Harmonisierung entsprechen und einen Steuerwettbewerb innerhalb der EU vermeiden.</p>
<p>Der <a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a> vertritt zudem die Ansicht, dass die Förderinstitute der Länder vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen sind. Hier sei auf eine Gleichbehandlung mit der Europäischen Investitionsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau hinzuwirken.</p>
<p>Der Vorschlag der Kommission sieht eine Harmonisierung der Steuern der Mitgliedstaaten auf Finanztransaktionen vor, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten. Zugleich soll er auch eine neue Einnahmequelle schaffen, die schrittweise die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt ersetzt und so die Finanzen der Mitgliedstaaten entlastet.</p>
<p>Der Vorschlag soll Transaktionen mit Finanzinstrumenten aller Art erfassen. Vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat die Steuersätze selbst festlegt. Diese dürfen allerdings für Transaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen, 0,1 Prozent des Bruttowertes nicht unterschreiten. Für Transaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten darf ein Wert von 0,01 Prozent nicht unterschritten werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG" href="http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0501-600/0588-11.html" target="_blank">Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG</a><br />
<a title="BR-Drucksache 588/11 (Beschluss)" href="http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0501-600/588-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/588-11(B).pdf" target="_blank">Drucksache 588/11 (Beschluss)</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrat" href="http://www.bundesrat.de" target="_blank">Bundesrat</a></p>
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		<title>Bundestag: Bedenken gegen Werbungskostenabzug von Studienkosten</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2011/bundestag-bedenken-gegen-werbungskostenabzug-von-studienkosten/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 19:49:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Abzug der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als steuerliche Werbungkosten ist bei Steuerexperten auf massive Bedenken gestoßen. In einem nichtöffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am heutige Montag bezeichneten Vertreter der Rechtswissenschaft die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten für zulässig hält, als falsch. Der Wille des Gesetzgebers sei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Abzug der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als steuerliche Werbungkosten ist bei Steuerexperten auf massive Bedenken gestoßen. In einem nichtöffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses des <a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutschen Bundestages</a> am heutige Montag bezeichneten Vertreter der Rechtswissenschaft die Rechtsprechung des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofes</a>, der den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten für zulässig hält, als falsch. Der Wille des Gesetzgebers sei überinterpretiert worden. Schon vom Wortlaut des Gesetzes her sei der Werbungkostenabzug nicht möglich. Verwiesen wurde auf ein Urteil des <a title="Bundesverfassungsgericht (BVerfG)" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de" target="_blank">Bundesverfassungsgerichts</a>, das die Kosten des Studiums dem Privatbereich zugeordnet habe. Das sei auch heute noch richtig.<span id="more-11793"></span></p>
<p>Ein Vertreter der <a title="Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG)" href="http://www.dstg.de" target="_blank">Deutschen Steuer-Gewerkschaft</a> warnte nachdrücklich vor einer Anerkennung der Ausbildungskosten als Werbungskosten. Da Hunderttausende in den Finanzämtern Auskünfte erbeten würden, &#8220;würde das die Finanzämter lahmlegen&#8221;. Die Mitarbeiter müssten neu geschult werden, da nicht jeder wissen könne, welche Studiengänge berufsvorbereitend seien und welche nicht. Die Steuer-Gewerkschaft erwartet, dass sehr stark versucht werden würde, Kosten der doppelten Haushaltsführung und Kosten für Computer geltend zu machen. Der Vertreter des Deutschen Studentenwerks sah Aufteilungsschwierigkeiten bei Anschaffungen, wie etwa Regalen, die nicht nur für das Abstellen von Büchern genutzt werden könnten. Da Studenten von privaten Hochschulen wegen der dort zu entrichtenden Gebühren die höchsten Kosten hätten und diese bei Umsetzung des Urteils als Werbungskosten abziehen könnten, laufe dies auf eine &#8220;indirekte institutionelle Förderung&#8221; von Studienplätzen jenseits der staatlichen Universitäten hinaus.</p>
<p>Die <a title="Bundesteuerberaterkammer (BStBK)" href="http://www.bstbk.de" target="_blank">Bundesteuerberaterkammer</a> erwartet Enttäuschung bei den Steuerpflichtigen, falls der Gesetzgeber die Absetzbarkeit der Ausbildungskosten nicht wenigstens rückwirkend verbessert. Andererseits hätten viele Studenten keine Belege mehr und somit Schwierigkeiten, Kosten geltend zu machen.</p>
<p>Auf Bedenken in dem Fachgespräch stieß auch die Idee, die bestehende Sonderausgabenabzugsmöglichkeit für Ausbildungskosten von 4.000 auf 6.000 Euro zu erhöhen. Die Bestimmung laufe heute bereits meist ins Leere, weil Studenten kein entsprechend hohes Einkommen hätten.</p>
<p>Die <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> hatte in einer Antwort (<a title="BT-Drucksache 17/7259 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/072/1707259.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/7259</a>) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (<a title="BT-Drucksache 17/6978 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/069/1706978.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/6978</a>) mitgeteilt, dass bei einer Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten mit Steuerausfällen von 1,1 Milliarden Euro zu rechnen sei. 360.000 Steuerpflichtige könnten von der Absetzbarkeit profitieren. Eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil soll offenbar in die Änderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (<a title="BT-Drucksache 17/6263 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/062/1706263.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/6263</a>) aufgenommen werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Deutscher Bundestag" href="http://www.bundestag.de" target="_blank">Deutscher Bundestag</a></p>
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