BMF-Schreiben vom 3. April 2009 – IV C 5 – S 2363/08/10005 -
6. April 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren; Auswertung des Eintragungsfelds für die Identifikationsnummer des Kindes
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben das Vorduckmuster “Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren” bestimmt; es wird hiermit bekannt gemacht. Daneben enthält das Schreiben Hinweise auf die Rechtslage.
Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren [PDF, 123 KB]




