BMF-Schreiben vom 1. April 2009 – IV B 8 – S 7124/07/10002 -
2. April 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Umsatzsteuer; Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009); Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des sogenannten Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ab dem 1. Januar 2009 (§ 33 Abs. 2 EEG)
Soweit selbst erzeugter Strom dezentral verbraucht wird und der Anlagenbetreiber hierfür eine Vergütung nach § 33 Abs. 2 EEG erhält, wird dieser Strom umsatzsteuerrechtlich an den Netzbetreiber geliefert und von diesem (zurück-)geliefert. Der Betrieb einer an das öffentliche Netz angeschlossenen Photovoltaikanlage erfolgt demnach auch insoweit unternehmerisch.
Das BMF-Schreiben äußert sich außerdem zur Frage der Bemessungsgrundlage dieser Lieferungen und zum Vorsteuerabzug des Anlagenbetreibers.
BMF-Schreiben vom 1. April 2009 [PDF, 44 KB]




