BMF-Schreiben vom 13. März – IV B 7 – S 2750-a/07/0002 -
17. März 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG
Behandlung von Veräußerungskosten, die vor oder nach dem Jahr der Anteilsveräußerung entstanden sind
Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG [PDF, 54 KB]



