BMF-Schreiben vom 04. Mai 2007 – IV A 5 – S 7100/07/0011 -
4. Mai 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Umsatzsteuer; Einheitlichkeit der Leistung; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG Anwendung des BFH-Urteils vom 13. Juli 2006, V R 7/05, auf nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und anderen Schutzvorschriften erbrachte medizinische Leistungen
Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG sind stets nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, ein ggf. vereinbartes einheitliches Entgelt ist sachgerecht aufzuteilen. Dies gilt auch für nach anderen Schutzvorschriften erbrachte medizinische Leistungen, wenn sie therapeutischen Zwecken dienen. Das BMF-Schreiben vom 8. November 2001, BStBl I S. 826, ist insoweit nicht mehr anzuwenden.
Für vor dem 1. Januar 2008 ausgeführte Leistungen wird die Behandlung als umsatzsteuerpflichtig nicht beanstandet.
Umsatzsteuer; Einheitlichkeit der Leistung; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG (PDF 40 KB)



