IASB veröffentlicht geringfügige Änderung zu IFRS 1
1. Februar 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat bereits vergangenen Donnerstag eine Änderung von IFRS 1 First-time Adoption of International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Die Änderung mit dem Titel Limited Exemption from Comparative IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters bringt IFRS-Erstanwendern eine Erleichterung bei der erstmaligen Umsetzung jener Zusatzangabepflichten, die im März 2009 in IFRS 7 neu aufgenommen wurden. Damals wurden - als eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise - ergänzende Angaben zur Fair-Value-Bewertung und zu Liquiditätsrisiken bei Finanzinstrumenten vorgeschrieben, wobei im ersten Jahr auf entsprechende Vorjahresvergleichsangaben verzichtet werden kann. Diese erleichternde Übergangsvorschrift kam jedoch IFRS-Erstanwendern bislang nicht zugute; diese werden nunmehr aber gleichgestellt.
Diese Änderung des IFRS 1 ist ab 1. Juli 2010 verpflichtend anzuwenden (Pressemitteilung des IASB in englischer Sprache). Der Standard kann nur über das IASB bezogen werden (www.iasb.org).



