IFRIC veröffentlicht Interpretation zur Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten
27. November 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat gestern seine Interpretation IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten veröffentlicht, der Leitlinien zur Behandlung solcher auch als “Debt for Equity Swaps” genannter Transaktionen enthält.
Diese Interpretation verdeutlicht die Anforderungen in den IFRS, wenn ein Unternehmen die Bedingungen einer finanziellen Verbindlichkeit mit dem Gläubiger neu aushandelt und der Gläubiger dabei Aktien oder andere Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens zur vollen oder teilweisen Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit akzeptiert.
Der IFRIC 19 stellt klar, dass:
- die Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens als Teil des “gezahlten Entgelts” zur Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit anzusehen sind;
- die ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente mit ihrem Fair Value bewertet werden. Kann dieser Fair Value nicht verlässlich bestimmt werden, so sind die Eigenkapitalinstrumente mit dem Fair Value der getilgten Verbindlichkeit zu bewerten;
- die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten finanziellen Verbindlichkeit und des anfänglichen Bewertungsbetrages der Eigenkapitalinstrumente wird in der laufenden Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens erfasst.
Die Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Standard kann nur über das International Accounting Standards Board (IASB).
International Accounting Standards Board (IASB)
IASB-Pressemitteilung hierzu



