Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards E-DRS 24 steht bereit
18. November 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards Latente Steuern (E-DRS 24) veröffentlicht. Der Stan-dardentwurf konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die Abgrenzung latenter Steuern und die dazugehörigen Anhangangaben gemäß § 306 i.V.m. § 274 HGB.
Da das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die Abgrenzung latenter Steuern nach deutschem Bilanzrecht geändert hat, ist eine Überarbeitung des aktuellen Standards DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss notwendig geworden. Die Grundkonzeption der latenten Steuerabgrenzung folgt nunmehr dem internatio-nal gebräuchlichen bilanzorientierten Konzept. Demnach werden latente Steuern nicht mehr ergebnisorientiert abgegrenzt, sondern auf temporäre Differenzen aus dem Vergleich der Buchwerte der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mit ihren für steuerliche Zwecke korrespondierenden Werten.
Der aktuelle Standard Latente Steuern im Konzernabschluss (DRS 10) soll durch den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 4 (DRÄS 4) außer Kraft gesetzt werden.
Der Standardentwurf ist unter www.drsc.de abrufbar und kann bis zum 31. Dezember 2009 kommentiert werden.
Ebenso steht nunmehr auch der Ergebnisbericht der Sitzung des Standardisierungsrates vom 02. und 03. November 2009 zum download bereit.



