Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5
11. September 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Verabschiedung und Verkündung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG)1 in diesem Jahr erfordert die Anpassung einer Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5 (E-DRÄS 5) verabschiedet. E-DRÄS 5 schlägt den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende Anpassungen an der Vorschriften zum Lagebericht (DRS 5, DRS 5-10, DRS 5-20, DRS 15 und DRS 15a) vor.
Stellungnahmen zum E-DRÄS 5 können bis zum 23. Oktober 2009 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de oder per Fax: 030-20641215) eingereicht werden.
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
- Vgl. “BilMoG verkündet“. [zurück]



