BilMoG in Bundestag verabschiedet
27. März 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Das Gesetz entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung.
“Durch das BilMoG entlasten wir die Unternehmen in Deutschland, insbesondere den Mittelstand und setzen so Innovations- und Investitionskräfte frei. Ein Schwerpunkt der Reform ist die Deregulierung und Kostensenkung gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaft wird in Milliardenhöhe entlastet, indem wir beispielsweise mittelständische Einzelkaufleute ganz von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten befreien und für Kapitalgesellschaften die Schwellenwerte anheben”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. “Kleine und mittelständische Unternehmen bekommen mit dem neuen Bilanzrecht moderne und effiziente Bilanzierungsregeln. Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom deutschen Mittelstand den Druck, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Das Bilanzrecht für die Unternehmen in Deutschland wird zu einer vollwertigen Alternative zu diesen internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt. Dabei vermeiden wir deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand und hohe Kosten. Und wir ziehen mit dem BilMoG auch Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise. Künftig können wirtschaftliche Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften besser aufgedeckt werden”, erklärte Zypries weiter.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs finden sich im Einzelnen hier.
Das Gesetz soll unmittelbar nach Zustimmung durch den Bundesrat, Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können – soweit dies noch möglich ist – schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.




[...] hierzu auch: Vgl. auch “BilMoG in Bundestag verabschiedet” und “Entwurf BilMoG veröffentlicht” mit weiteren [...]
[...] Vgl. auch “BilMoG in Bundestag verabschiedet” und “Entwurf BilMoG veröffentlicht” mit weiteren Literaturangaben. [...]