IFRIC veröffentlicht IFRIC D21
9. Juli 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
IFRIC D21 Real Estate Sales beschäftigt sich mit der Anwendung von IAS 11 und IAS 18 im Zusammenhang dem Verkauf von Gebäuden. Der Fokus liegt hierbei auf Verkaufsvereinbarungen, die getroffen werden, bevor der Bau der Gebäude beendet ist oder sogar bevor mit dem Bau begonnen wurde. Durch den Interpretationsentwurf soll die Umsatzrealisierung, die in der IFRS-Praxis derzeit zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt, vereinheitlicht werden. In Abhängigkeit von in IFRIC D21 aufgeführten Kriterien sind die angesprochenen Gebäudeverkaufsvereinbarungen entweder nach IAS 11 (mit einer sukzessiven Umsatzrealisierung gemäß Fertigstellungsgrad) oder nach IAS 18 (mit einer entsprechend späteren Umsatzrealisierung) zu bilanzieren. Das IFRIC geht schließlich auch darauf ein, wie noch verbleibende Verpflichtungen des Verkäufers nach einer gemäß IAS 18 erfolgten Umsatzrealisierung zu bilanzieren sind.
Der Interpretationsentwurf steht zum download bereit. Stellungnahmen zu IFRIC D21 können bis zum 05. Oktober 2007 an das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC (info@drsc.de) oder an IFRIC (CommentLetters@iasb.org) gerichtet werden. Pressemitteilung des IASB …



