Regierung beschließt Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz
20. September 2007 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am gestrigen Tage (19.09.2007) den Entwurf eines Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes beschlossen.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt im Zusammenhang mit dieser Entscheidung ausdrücklich, dass von einer geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen Abstand genommen wurde. Der Referentenentwurf hatte ursprünglich eine solche Befugniserweiterung enthalten. Weitere Gesetzesinitiativen verschiedener Länder verzichteten dagegen darauf, Vorschläge zugunsten geprüfter Bilanzbuchhalter vorzusehen.
Das geplante Gesetz sieht darüber hinaus weitere Novellierungen vor, so u.a. im Rahmen der Steuerberaterprüfung und der Anerkennung von Syndikussteuerberatern.
Bundesregierung
Deutscher Steuerberaterverband (DStV)
Seite des BMF zum Gesetzentwurf



