<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>STEUERRECHT &#187; Michael Kaiser</title>
	<atom:link href="http://www.steuerrechtblog.de/author/admin/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.steuerrechtblog.de</link>
	<description>Weblog zu Steuern und Steuerrecht in Deutschland</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 07:15:56 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Rechnungshof kritisiert hohe Zahl von Änderungen im Steuerrecht</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/rechnungshof-kritisiert-hohe-zahl-von-anderungen-im-steuerrecht/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/rechnungshof-kritisiert-hohe-zahl-von-anderungen-im-steuerrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 07:15:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12314</guid>
		<description><![CDATA[Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (BT-Drucks. 17/8429) vorgelegter Bericht des Bundesrechnungshofes. Ein &#8220;kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht&#8221; habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.1 So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist weiterhin nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommt ein als Unterrichtung (<a title="BT-Drucksache 17/8429 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708429.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8429</a>) vorgelegter Bericht des <a title="Bundesrechnungshof" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshofes</a>. Ein &#8220;kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht&#8221; habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es darin.<sup><a href="http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/rechnungshof-kritisiert-hohe-zahl-von-anderungen-im-steuerrecht/#footnote_0_12314" id="identifier_0_12314" class="footnote-link footnote-identifier-link" title="Siehe auch &amp;#8220;Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte&amp;#8221; und &amp;#8220;Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an&amp;#8220;.">1</a></sup></p>
<p>So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einer früheren Untersuchung 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr festgestellt worden seien. &#8220;Nunmehr hat sich die durchschnittliche jährliche Änderungshäufigkeit auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht&#8221;, schreibt der Bundesrechnungshof. Die Beschäftigten der Finanzämter hätten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden müssen. Weiter heißt es, die Beschäftigten &#8220;mussten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen&#8221;. Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.<span id="more-12314"></span></p>
<p>Kritik übt der Rechnungshof auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das Risikomanagement besteht aus einem programmgesteuerten Filter, der im Wesentlichen anhand von Wertgrenzen bestimmt, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird (risikoarmer Fall) oder ob der Fall durch Beschäftigte der Finanzämter persönlich zu prüfen ist (risikobehafteter Fall). Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die als risikoarm eingestuften Fälle häufig unschlüssige Angaben enthalten hätten. Der Anteil der unschlüssigen Fälle habe bei den unterschiedlichen Werbungskosten zwischen 34 und 100 Prozent gelegen. &#8220;Das zeigt, dass die Finanzbehörden mit dem derzeitigen Risikomanagement ein Verfahren gewählt haben, das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinkt, wenn festgelegte Wertgrenzen nicht überschritten sind&#8221;, schreibt der Bundesrechnungshof. Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe dies dazu geführt, dass sie in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrechnungshof" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof</a></p>
<ol class="footnotes"><li id="footnote_0_12314" class="footnote">Siehe auch &#8220;<a title="Permanent Link zu Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte" href="http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/" rel="bookmark">Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte</a>&#8221; und &#8220;<a title="Permanent Link zu Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an" href="http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bundesrechnungshof-mahnt-vereinfachung-des-steuerrechts-und-weiterentwicklung-des-risikomanagements-der-steuerverwaltung-an/" rel="bookmark">Bundesrechnungshof mahnt Vereinfachung des Steuerrechts und Weiterentwicklung des Risikomanagements der Steuerverwaltung an</a>&#8220;.</li></ol>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/rechnungshof-kritisiert-hohe-zahl-von-anderungen-im-steuerrecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>FG Rheinland-Pfalz: Krankheitskosten bei der Einkommensteuer nicht abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung eines Beitragsrückerstattungsanspruchs nicht bei der Krankenversicherung geltend gemacht worden sind</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-rheinland-pfalz-krankheitskosten-bei-der-einkommensteuer-nicht-abzugsfahig-wenn-sie-zur-wahrung-eines-beitragsruckerstattungsanspruchs-nicht-bei-der-krankenversicherung-geltend-gemacht-worden-sin/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-rheinland-pfalz-krankheitskosten-bei-der-einkommensteuer-nicht-abzugsfahig-wenn-sie-zur-wahrung-eines-beitragsruckerstattungsanspruchs-nicht-bei-der-krankenversicherung-geltend-gemacht-worden-sin/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 19:15:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Außergewöhnliche Belastung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12312</guid>
		<description><![CDATA[FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 31.01.2012 - 2 V 1883/11 Pressemeldung des Gerichts: &#8220;Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer (ESt) &#8211; Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht werden (Beschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 31.01.2012 - 2 V 1883/11</p>
<p>Pressemeldung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer (ESt) &#8211; Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht werden (Beschluss vom 31. Januar 2012 Az.: 2 V 1883/11 rkr.).</p>
<p>Im Streitfall hatten die Antragsteller (Ast) in ihrer ESt-Erklärung 2009 Krankheitskosten in Höhe von fast 5.000.- € bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) geltend gemacht. Die Frage nach zu erwartenden Versicherungsleistungen beantworteten sie mit &#8220;0&#8243;. Nachdem das Finanzamt (FA) mit dem Einkommensteuerbescheid 2009 die begehrte steuerliche Berücksichtigung versagt hatte, trugen die Ast im Einspruchsverfahren u.a. vor, eine Gegenüberstellung der Erstattungsleistungen im Falle der Einreichung mit denen im Falle der Nichteinreichung ergebe, dass es sowohl für den Fiskus als auch für sie vorteilhafter wäre, die Arztrechnungen nicht einzureichen. Nachdem das FA auch nicht bereit war, die Vollziehung des ESt-Bescheides 2009 auszusetzen, beantragten die Ast die Aussetzung der Vollziehung bei Gericht.<span id="more-12312"></span></p>
<p>Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz hatte weder ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des ESt-Bescheides 2009 noch konnte es eine unbillige Härte erkennen. Es führte u.a. aus, Aufwendungen könnten nur dann agB darstellen, wenn und soweit der Steuerpflichtige hierdurch tatsächlich endgültig wirtschaftlich belastet sei. Eine solche endgültige Belastung trete jedoch dann nicht ein, wenn dem Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang Erstattungszahlungen zufließen würden. Wären erstattete Aufwendungen auch noch als agB abzugsfähig, träte eine nicht gerechtfertigte doppelte Entlastung ein. Flössen dem Steuerpflichtigen zwar keine Erstattungsleistungen zu, hätte er aber einen Anspruch hierauf gehabt und verzichte er auf eine Erstattung um &#8211; wie hier &#8211; eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, nehme dies den Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der &#8211; für eine agB notwendigen &#8211; Zwangsläufigkeit. Könnten sich Steuerpflichtige durch Rückgriff auf ihre Versicherung ganz oder teilweise schadlos halten, sei eine Abwälzung der Kosten auf die Allgemeinheit nicht gerechtfertigt.<br />
Der Sonderfall, dass der Verzicht auf den Erstattungsanspruch selbst zwangsläufig oder die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar sei, liege hier nicht vor. Wolle man aus jedem finanziellen Vorteil, der sich aus einem Verzicht der Geltendmachung eines Ersatzanspruches ergebe, die Unzumutbarkeit der Geltendmachung selbst ableiten, so würde dies zu einer vom Wortlaut der Ausnahmevorschrift der agB nicht gedeckten und unzulässigen Ausdehnung des egelungszwecks der Vorschrift führen.<br />
Dem stehe nicht entgegen, dass nach herrschender Meinung Krankheitskosten dann als agB anerkannt würden, wenn gar kein Versicherungsschutz bestanden hätte; dieser Fall liege hier nicht vor.</p>
<p>Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Rheinland-Pfalz" href="http://www.fgrp.justiz.rlp.de" target="_blank">Finanzgericht Rheinland-Pfalz</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-rheinland-pfalz-krankheitskosten-bei-der-einkommensteuer-nicht-abzugsfahig-wenn-sie-zur-wahrung-eines-beitragsruckerstattungsanspruchs-nicht-bei-der-krankenversicherung-geltend-gemacht-worden-sin/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Entscheidungen des FG Düsseldorf (03.02.2012)</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/entscheidungen-des-fg-dusseldorf-03-02-2012/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/entscheidungen-des-fg-dusseldorf-03-02-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 08:49:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzgerichtsordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbebetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sonstige Einkünfte]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[EU / EG]]></category>
		<category><![CDATA[FGO]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>
		<category><![CDATA[GrEStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12307</guid>
		<description><![CDATA[Folgende Entscheidungen hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Datum von gestern (03.02.2012) veröffentlicht: - FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4599/10 EZ: Keine Gleichbehandlung von &#8220;fiscale partners&#8221; und Ehegatten Nach einer Entscheidung des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als sogenannte &#8220;fiscale partners&#8221; &#8220;wie verheiratet&#8221; anzusehen sind, bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgende Entscheidungen hat das <a title="Finanzgericht Düsseldorf" href="http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Düsseldorf</a> mit Datum von gestern (03.02.2012) veröffentlicht:</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 - 9 K 4599/10 EZ" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/9_K_4599_10_EZurteil20111206.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4599/10 EZ</a>: Keine Gleichbehandlung von &#8220;fiscale partners&#8221; und Ehegatten</p>
<p>Nach einer Entscheidung des 9. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als sogenannte &#8220;fiscale partners&#8221; &#8220;wie verheiratet&#8221; anzusehen sind, bei der Eigenheimzulage Eheleuten nicht gleichgestellt.</p>
<p>Im Streitfall begehrten zwei nicht eheliche Lebensgefährten im Rahmen der Gewährung von Eigenheimzulage wie Eheleute behandelt zu werden. Die Steuerpflichtigen hatten für das Objekt in den Niederlanden bereits die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs genutzt. Zudem hatten sie in den Niederlanden einen notariellen Vertrag geschlossen, wonach sie als &#8220;fiscale partners&#8221; nach niederländischem Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden.</p>
<p>Das Finanzamt und in der Folge der 9. Senat des Finanzgerichts sind dem Antrag der Steuerpflichtigen aus zwei Gründen nicht gefolgt. Zum einen war bereits in den Niederlanden im Rahmen der dortigen Steuerveranlagung eine Steuervergünstigung für das Haus in Anspruch genommen worden. Daher sei hinsichtlich dieser Immobilie ein Objektverbrauch eingetreten. Zudem können nach Auffassung des Finanzgerichts die Eheleute nicht im Inland wie Eheleute behandelt werden. Zwar würden die Kläger aufgrund des notariellen Vertrags in den Niederlanden nach Art 1.2 Wet inkomstenbelasting 2001 für Zwecke der Einkommensteuer &#8220;wie Verheiratete&#8221; behandelt. Ungeachtet der Tatsache, dass die Kläger nicht die Förderung für ein Folgeobjekt, sondern eine zweite Förderung für ein Erstobjekt beantragten, sehe das Eigenheimzulagegesetz eine Förderung für verschieden geschlechtliche &#8220;fiscale partners&#8221; aber nicht vor. Dies sei auch mit <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html" target="_blank" title="Art. 3 GG">Art. 3 Abs. 1 GG</a> vereinbar.<span id="more-12307"></span></p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 03.08.2011 - 11 K 1179/09 H" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/11_K_1171_09_Hgerichtsbescheid20110803.html" target="_blank">FG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 03.08.2011 &#8211; 11 K 1179/09 H</a>: Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform</p>
<p>Nach einer Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf verstößt der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern, die in einer Diskothek in Deutschland auftreten, nicht gegen EU-Recht. Im Streitfall traten in einer Diskothek zahlreiche ausländische Künstler auf. Freistellungsbescheinigungen wurden von diesen nicht vorgelegt. Der Betreiber der Diskothek wurde daraufhin nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/50a.html" target="_blank" title="&sect; 50a EStG: Steuerabzug bei beschr&auml;nkt Steuerpflichtigen">50a Abs.4 Satz 1 Nr. 1 Abs. 5 Satz 5 EStG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/EStDV/73g.html" target="_blank" title="&sect; 73g EStDV: Haftungsbescheid">§ 73g EStDV</a> in der in den Streitjahren 2004 bis 2006 geltenden Fassung für die nicht abgeführte Abzugsteuer in Haftung genommen.</p>
<p>Der 11. Senat hat die Haftungsinanspruchnahme als rechtmäßig eingestuft. Insbesondere verstießen das Steuerabzugsverfahren und die Haftung nicht gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht. Die deutsche Finanzverwaltung müsse sich nicht darauf verweisen lassen, ihre Steuerforderung im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe nach der EG-Beitreibungsrichtlinie zu realisieren. Sie könne stattdessen den Betreiber der Diskothek, der den Steuerabzug nicht vorgenommen hat, in Haftung nehmen. Allerdings sei die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer um die in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben der ausländischen Künstler - hier der Reisekosten - zu mindern, was das Finanzamt zwischenzeitlich durch entsprechende Änderungsbescheide getan habe.</p>
<p>Weitere aktuelle Entscheidung</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 07.09.2011 - 4 K 803/11 Erb" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/4_K_803_11_Erburteil20110907.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 07.09.2011 &#8211; 4 K 803/11 Erb</a> (Gegenstand des erbschaftsteuerlichen Erwerbs bei einem streitigen Pflichtteilsanspruch);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 07.12.2011 - 7 K 3027/11 GE" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/7_K_3027_11_GEurteil20111207.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 07.12.2011 &#8211; 7 K 3027/11 GE</a> (Grunderwerbsteuerpflicht hinsichtlich der Einbringung des Sonderbetriebsvermögens bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.10.2011 - 8 K 3811/09 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/8_K_3811_09_Eurteil20111006.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 06.10.2011 &#8211; 8 K 3811/09 E</a> (Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Beteiligungsgrenze des <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/17.html" target="_blank" title="&sect; 17 EStG: Ver&auml;u&szlig;erung von Anteilen an Kapitalgesellschaften">§ 17 Abs. 1 EStG</a> auf 1%);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 - 9 K 4360/09 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/9_K_4360_09_Eurteil20111206.html" target="_blank" class="broken_link">FG Düsseldorf Urteil vom 06.12.2011 &#8211; 9 K 4360/09 E</a> (Versteuerung eines Veräußerungsgewinns bei einer Call-Put-Option);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 18.01.2012 - 15 K 1556/11 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2012/15_K_1556_11_Eurteil20120118.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 18.01.2012 &#8211; 15 K 1556/11 E</a> (Zahlung einer Kapitalabfindung aus berufständischer Versorgungseinrichtung als &#8220;andere Einkünfte&#8221; i.S.d. § <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/22.html" target="_blank" title="&sect; 22 EStG: Arten der sonstigen Eink&uuml;nfte">22 Nr. 1 Satz 3</a> a) aa) EStG);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2011 - 15 K 1899/10 Kg" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2011/15_K_1899_10_Kgurteil20110713.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 13.07.2011 &#8211; 15 K 1899/10 Kg</a> (Differenzkindergeld eines in den Niederlanden beschäftigten und dort sozialversicherten, aber in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmers);</p>
<p>- <a title="FG Düsseldorf Urteil vom 17.03.2010 - 15 K 3625/08 E" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2010/15_K_3625_08_Eurteil20100317.html" target="_blank">FG Düsseldorf Urteil vom 17.03.2010 &#8211; 15 K 3625/08 E</a> (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Klagefrist).</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Düsseldorf" href="http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Düsseldorf</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/entscheidungen-des-fg-dusseldorf-03-02-2012/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:49:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnermittlung]]></category>
		<category><![CDATA[Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>
		<category><![CDATA[LuF]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12305</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof (BRH) sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (BT-Drucks. 17/8428) des Bundesrechungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="Bundesrechnungshof (BRH)" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof (BRH)</a> sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der <a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a> vorgelegten Unterrichtung (<a title="BT-Drucksache 17/8428 (PDF) öffnet sich in neuem Fenster" href="http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708428.pdf" target="_blank">BT-Drucks. 17/8428</a>) des Bundesrechungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.<span id="more-12305"></span></p>
<p>Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, ist jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wird eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesrechnungshof (BRH)" href="http://www.bundesrechnungshof.de" target="_blank">Bundesrechnungshof (BRH)</a><br />
<a title="Bundesregierung" href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank">Bundesregierung</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BMF-Schreiben vom 17. Januar 2012 &#8211; IV B 2 &#8211; S 1301/07/10017-03 -</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/internationales-steuerrecht/2012/bmf-schreiben-vom-17-januar-2012-iv-b-2-s-13010710017-03/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/internationales-steuerrecht/2012/bmf-schreiben-vom-17-januar-2012-iv-b-2-s-13010710017-03/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 09:39:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Internationales Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DBA]]></category>
		<category><![CDATA[IStR]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12303</guid>
		<description><![CDATA[Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 2012 Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Abkommensverhandlungen. Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 2012 [PDF, 360 KB] Bundesfinanzministerium (BMF)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 2012</p>
<p>Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Abkommensverhandlungen.<span id="more-12303"></span></p>
<p><a title="Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 2012 [PDF, 360 KB]" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/016__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 2012 [PDF, 360 KB]</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/internationales-steuerrecht/2012/bmf-schreiben-vom-17-januar-2012-iv-b-2-s-13010710017-03/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BFH zum Geschäftsstand: Leicht rückläufige Eingänge und weiterhin niedrige Verfahrenslaufzeiten</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/finanzgerichtsordnung/2012/bfh-zum-geschaftsstand-leicht-rucklaufige-eingange-und-weiterhin-niedrige-verfahrenslaufzeiten/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/finanzgerichtsordnung/2012/bfh-zum-geschaftsstand-leicht-rucklaufige-eingange-und-weiterhin-niedrige-verfahrenslaufzeiten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 06:36:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzgerichtsordnung]]></category>
		<category><![CDATA[FGO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12301</guid>
		<description><![CDATA[Im Berichtsjahr 2011 haben sich die Zahl der vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Streitfälle (3.004) und die Neueingänge (3.000) nahezu die Waage gehalten. Anhängig blieben zum Jahresende 2.183 Verfahren. Mit 3.000 liegen die Eingänge im Jahr 2011 leicht hinter denen des Vorjahres (3.175). Entsprechend weniger Eingänge waren bei den Revisionen (688 in 2011 gegenüber 795 in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Berichtsjahr 2011 haben sich die Zahl der vom <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof (BFH)</a> entschiedenen Streitfälle (3.004) und die Neueingänge (3.000) nahezu die Waage gehalten. Anhängig blieben zum Jahresende 2.183 Verfahren.</p>
<p>Mit 3.000 liegen die Eingänge im Jahr 2011 leicht hinter denen des Vorjahres (3.175). Entsprechend weniger Eingänge waren bei den Revisionen (688 in 2011 gegenüber 795 in 2010) und den Nichtzulassungsbeschwerden (1.732 in 2011 gegenüber 1.776 in 2010) zu verzeichnen.</p>
<p>Wie schon in den Vorjahren haben die Senate auch im vergangenen Jahr wiederum ein besonderes Augenmerk auf die Bearbeitung von Altfällen gerichtet. Lediglich 127 der derzeit anhängigen Verfahren sind noch älter als zwei Jahre. Trotz dieses Umstands konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren von acht Monaten (in 2010) gehalten werden. Revisionen hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2011 in durchschnittlich 17 Monaten (gegenüber noch 18 Monaten im Vorjahr und 20 Monaten in 2009) erledigt. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden ist die Bearbeitungsdauer mit sechs Monaten auf dem Vorjahresstand geblieben.<span id="more-12301"></span></p>
<p>Der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen entspricht im Berichtsjahr - bezogen auf alle Verfahren - mit 20,5 % ebenfalls in etwa dem Vorjahresergebnis (20,2 %).</p>
<p>Betrachtet man alleine die Revisionen, liegt der Erfolgsanteil der Steuerpflichtigen bei 42,9 % (42,6 % in 2010 und 47 % in 2009); bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 15 % (16,4 % in 2010 und 15 % in 2009).</p>
<p>Erfreulich ist schließlich die geringe Anzahl unzulässiger Verfahren. Wurde im Vorjahr mit 27,6 % unzulässigen Verfahren ein bis dahin nicht dagewesener Tiefstand erreicht, liegt der aktuelle Wert mit 28,1 % nur unmaßgeblich höher.</p>
<p>Vorabentscheidungsersuchen an den <a title="Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)" href="http://curia.europa.eu" target="_blank">Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)</a> ergingen in sechs Fällen; das <a title="Bundesverfassungsgericht (BVerfG)" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de" target="_blank">Bundesverfassungsgericht (BVerfG)</a> in Karlsruhe wurde in fünf Verfahren angerufen.</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof (BFH)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/finanzgerichtsordnung/2012/bfh-zum-geschaftsstand-leicht-rucklaufige-eingange-und-weiterhin-niedrige-verfahrenslaufzeiten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BMF: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für Januar 2012</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/umsatzsteuer/2012/bmf-umsatzsteuer-umrechnungskurse-fur-januar-2012/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/umsatzsteuer/2012/bmf-umsatzsteuer-umrechnungskurse-fur-januar-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:35:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[UStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12299</guid>
		<description><![CDATA[Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2012; entsprechend BMF-Schreiben vom 1. Februar 2012- IV D 3 &#8211; S 7329/12/10001 (2012/0097784) - Gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG wird die monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2012 über die bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse veröffentlicht. Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2012 (PDF 67 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2012; entsprechend BMF-Schreiben vom 1. Februar 2012- IV D 3 &#8211; S 7329/12/10001 (2012/0097784) -</p>
<p>Gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/UStG/16.html" target="_blank" title="&sect; 16 UStG: Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung">§ 16 Abs. 6 Satz 1 UStG</a> wird die monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2012 über die bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse veröffentlicht.<span id="more-12299"></span></p>
<p><a title="Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2012 (PDF 67 KB)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer__Umrechnungskurse/014__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Monatlich fortgeschriebene Gesamtübersicht für das Jahr 2012 (PDF 67 KB)</a></p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzministerium (BMF)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de" target="_blank">Bundesfinanzministerium (BMF)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/umsatzsteuer/2012/bmf-umsatzsteuer-umrechnungskurse-fur-januar-2012/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>FG Münster: Kosten des Erststudiums keine Werbungskosten</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-munster-kosten-des-erststudiums-keine-werbungskosten/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-munster-kosten-des-erststudiums-keine-werbungskosten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:32:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12297</guid>
		<description><![CDATA[FG Münster Urteil vom 20.12.2011 &#8211; 5 K 3975/09 F Pressemitteilung des Gerichts: &#8220;Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember 2011 (5 K 3975/09 F) entschieden, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Etwas anderes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="FG Münster Urteil vom 20.12.2011 - 5 K 3975/09 F" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2011/5_K_3975_09_Furteil20111220.html" target="_blank">FG Münster Urteil vom 20.12.2011 &#8211; 5 K 3975/09 F</a></p>
<p>Pressemitteilung des Gerichts:</p>
<p>&#8220;Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember 2011 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 K 3975/09" target="_blank" title="FG M&uuml;nster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09">5 K 3975/09</a> F) entschieden, dass Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Damit ist der Abzug von Studienkosten nicht nur der Höhe nach auf jährlich 4.000 EUR beschränkt. Da es im Bereich der Sonderausgaben keinen sog. Verlustvortrag gibt, können Studenten, die während der Ausbildung nur wenig Geld verdienen, die angefallenen Studienkosten auch nicht später, wenn sie höhere Einkünfte erzielen, steuerlich nutzen.</p>
<p>Der Kläger war im Streitjahr 2007 Student und erzielte lediglich geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (ca. 1.600 EUR). Für einen Studienaufenthalt im Ausland hatte er verschiedene Kosten getragen, die er in seiner Steuererklärung als (vorweggenommene) Werbungskosten in Höhe von ca. 18.600 EUR geltend machte. Das Finanzamt berücksichtigte die Studienkosten lediglich als Sonderausgaben (<a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/10.html" target="_blank" title="&sect; 10 EStG">§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG</a>) in Höhe von 4.000 EUR. Außerdem lehnte es ab, einen Verlustvortrag in Höhe der weiteren Aufwendungen des Klägers für das Folgejahr festzustellen. So konnte der Kläger, der nach Abschluss des Studiums im Jahr 2008 als Assistent eines Vertriebsvorstandes arbeitete, die Aufwendungen für das Studium auch 2008 steuerlich nicht nutzen.<span id="more-12297"></span></p>
<p>Der 5. Senat bestätigte die Auffassung des Finanzamtes. Zur Begründung verwies er auf das am 14. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011. Hiernach ergebe sich mit Wirkung zum 1. Januar 2004 ausdrücklich, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium keine Werbungskosten darstellten, wenn die Berufsausbildung bzw. das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinde (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/12.html" target="_blank" title="&sect; 12 EStG">12 Nr. 5</a> i.V.m. <a href="http://dejure.org/gesetze/EStG/9.html" target="_blank" title="&sect; 9 EStG: Werbungskosten">§ 9 Abs. 6 EStG</a> in der Fassung des BeitrRLUmsG).</p>
<p>Einen Verfassungsverstoß sah der 5. Senat in der gesetzlichen Neuregelung trotz der darin vorgesehenen Rückwirkung zum 1. Januar 2004 nicht. Diese sog. echte Rückwirkung sei ausnahmsweise zulässig. Der Gesetzgeber habe mit der Zuordnung der Aufwendungen zu den Sonderausgaben lediglich die Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, die bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der einhelligen Rechtsanwendungspraxis entsprochen habe. Auch habe der Kläger kein schutzwürdiges Vertrauen in die Abzugsfähigkeit seiner Aufwendungen als (vorweggenommene) Werbungskosten bilden können. Schutzwürdiges Vertrauen in eine Rechtslage aufgrund einer höchstrichterlichen Rechtsprechung entstehe allenfalls dann, wenn es sich um eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung handele. Als eine solche gefestigte, langjährige Rechtsprechung sei die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anzusehen, in der er die Kosten des Erststudiums als Sonderausgaben angesehen habe, nicht hingegen die spätere Fortentwicklung bzw. Änderung dieser Rechtsprechung zugunsten der Einordnung als Werbungskosten.</p>
<p>Die Neuregelung verstößt nach Auffassung des 5. Senates auch nicht gegen das objektive oder subjektive Nettoprinzip. Die Kosten für die Erstausbildung seien gemischt und nicht zwangsläufig allein beruflich veranlasst. Ein unmittelbarer Anknüpfungspunkt des Erststudiums an eine spätere berufliche Tätigkeit fehle regelmäßig. Der Gesetzgeber habe daher mit der Zuweisung dieser Aufwendungen zum Bereich der Sonderausgaben eine in seinem Gestaltungsspielraum liegende Wertung vorgenommen.</p>
<p>Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Finanzgericht Münster" href="http://www.fg-muenster.nrw.de/" target="_blank">Finanzgericht Münster</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-munster-kosten-des-erststudiums-keine-werbungskosten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 &#8211; IV A 3 &#8211; S 0160/11/10001 -</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-30-januar-2012-iv-a-3-s-01601110001/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-30-januar-2012-iv-a-3-s-01601110001/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:27:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[BMF-Schreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[EStG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12294</guid>
		<description><![CDATA[Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 &#8211; IV A 3 &#8211; S 0160/11/10001 &#8211; wurden ausführliche Regelungen zur Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO bei Ehegatten und zur Erstattungsberechtigung sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erstattungsanspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen</p>
<p>Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 &#8211; IV A 3 &#8211; S 0160/11/10001 &#8211; wurden ausführliche Regelungen zur Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> bei Ehegatten und zur Erstattungsberechtigung sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerzahlungen in Nachzahlungsfällen getroffen.</p>
<p>Hinweis: Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 wurde der Anwendungserlass zu § <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">37</a> Abgabenordnung (AEAO zu § 37) neu gefasst. Die allgemeinen Grundsätze zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und insbesondere zum steuerlichen Erstattungsanspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> werden nun unter Berücksichtigung der einschlägigen BFH-Rechtsprechung eingehender als bisher dargestellt.<span id="more-12294"></span></p>
<p>Erstattungsanspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/AO/37.html" target="_blank" title="&sect; 37 AO: Anspr&uuml;che aus dem Steuerschuldverh&auml;ltnis">§ 37 Abs. 2 AO</a> bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen [PDF, 95 KB]<br />
<a title="Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO)" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/013.html" target="_blank">Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/bmf-schreiben-vom-30-januar-2012-iv-a-3-s-01601110001/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BFH bejaht Verfassungsmäßigkeit der Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und der dazu erfolgten Datenspeicherung</title>
		<link>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bfh-bejaht-verfassungsmasigkeit-der-zuteilung-der-steuerlichen-identifikationsnummer-und-der-dazu-erfolgten-datenspeicherung/</link>
		<comments>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bfh-bejaht-verfassungsmasigkeit-der-zuteilung-der-steuerlichen-identifikationsnummer-und-der-dazu-erfolgten-datenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 18:53:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Kaiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgabenordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[AO]]></category>
		<category><![CDATA[GG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steuerrechtblog.de/?p=12288</guid>
		<description><![CDATA[BFH-Urteil vom 18.01.2012 &#8211; II R 49/10 Presseerklärung Nr. 10 des Bundesfinanzhofs (BFH): &#8220;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="BFH-Urteil vom 18.01.2012 - II R 49/10" href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=25290&amp;linked=urt" target="_blank">BFH-Urteil vom 18.01.2012 &#8211; II R 49/10</a></p>
<p>Presseerklärung Nr. 10 des <a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhofs (BFH)</a>:</p>
<p>&#8220;Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=II R 49/10" target="_blank" title="BFH, 18.01.2012 - II R 49/10">II R 49/10</a> entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Dies dient zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und ermöglicht zum anderen einen gewichtigen Abbau von Bürokratie sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen. Insbesondere bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrenssabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer kann zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem kann Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.<span id="more-12288"></span></p>
<p>Der BFH hat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit ebenfalls verneint. Dies gilt auch hinsichtlich der Neuregelung des Abzugs von Kirchensteuer von Kapitalerträgen, die für nach dem 31. Dezember 2013 zufließende Kapitalerträge vorgesehen ist. Der Steuerpflichtige kann nämlich jederzeit, auch bereits vor diesem Termin, beim BZSt beantragen, dass die Daten über seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft den zum Abzug von Kapitalertragsteuer verpflichteten Stellen nicht mitgeteilt werden (Sperrvermerk).&#8221;</p>
<p style="text-align: right;"><a title="Bundesfinanzhof (BFH)" href="http://www.bundesfinanzhof.de" target="_blank">Bundesfinanzhof (BFH)</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.steuerrechtblog.de/abgabenordnung/2012/bfh-bejaht-verfassungsmasigkeit-der-zuteilung-der-steuerlichen-identifikationsnummer-und-der-dazu-erfolgten-datenspeicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

