FG Niedersachsen baut Verfahrensstand bei Altverfahren stark ab
8. August 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Viele Jahre lang hatten die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen einen riesigen Berg an Altverfahren anzukämpfen. Seit einiger Zeit geht die Zahl der Verfahren, die länger als 4 Jahre beim Finanzgericht anhängig sind, jedoch zurück. Im Jahr 2007 war die absolute Zahl von ca. 500 Verfahren zwar nach wie vor hoch. Allerdings entspricht dies inzwischen nur noch einer Quote von 5,8% (Vorjahr 7,4%) bezogen auf den Gesamtbestand von 8625 Verfahren am Jahresende 2007. “Wir nähern uns hier immer mehr dem Bundesdurchschnitt an”, erläutert der Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts Hartmut Pust. Dieser lag zum Ende des vergangenen Jahres bei 4,4 %. “Angesichts stagnierender Eingangszahlen werden wir uns auch in den kommenden Jahren verstärkt dem Abbau der Altverfahren widmen”, so Pust weiter.
Der Gesamtbestand der anhängigen Verfahren konnte gegenüber 2006 um rd. 12%, gegenüber 2005 sogar um mehr als 25% reduziert werden.
Die Anzahl der durch Urteil abgeschlossenen Verfahren ist gegenüber dem Vorjahr fast unverändert geblieben. Demgegenüber hat die Zahl der Klagrücknahmen gegenüber 2006 um fast 15% und gegenüber 2005 sogar um mehr als 35% abgenommen. “Daraus lässt sich eine gewisse Tendenz dahingehend ablesen, dass die Zahl der schwierigeren Fälle gegenüber den einfachen Fällen prozentual zunimmt”, erklärt Hartmut Pust.
Positiv hat sich die Verfahrensdauer beim Niedersächsischen Finanzgericht entwickelt. Während im Vorjahr die durchschnittliche Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens in Niedersachsen noch bei 22,4 Monaten lag, konnte sie im Jahr 2007 auf 20 Monate verkürzt werden. Der Bundesdurchschnitt von 18,5 Monaten ist also zwischenzeitlich in greifbare Nähe gerückt. “Bei den Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes haben wir mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 4,1 Monaten den Bundesdurchschnitt von 4 Monaten inzwischen so gut wie erreicht”, erklärt Hartmut Pust.
Erfreulich ist auch die Akzeptanz der Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts: In den vergangenen 3 Jahren wurden insgesamt nur 281 Verfahren (149 Revisionen und 132 Beschwerden über die Nichtzulassung der Revision) mit einem Rechtsmittel angegriffen. Bezogen auf die Gesamtzahl der durch Urteil entschiedenen Klageverfahren in diesem Zeitraum ist dies lediglich ein Anteil von 3,3% (Bundesdurchschnitt: 4,2%).
Die Pressemitteilung und die konkreten Zahlen finden sich hier…



