Kinder künftig (besser) absetzbar
1. Februar 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Koalitionsfraktionen der Großen Koalition haben sich darauf verständigt, Kinderbetreuungskosten in Zukunft stärker von der Steuer absetzbar zu gestalten. Nächste Woche soll dazu eine Anhörung im Bundestag erfolgen.
Der Plan sieht eine 2/3 zu 1/3-Regelung vor: Während 2/3 der Kinderbetreuungskosten, jedoch max. 4.000 Euro pro Jahr und Kind (bis 14 Jahre) von der Steuer abgesetzt werden können, bleiben 1/3 direkt bei der Familie “hängen”. Ohne Unterschied bleibt dabei, ob es sich um Doppelverdienerehen oder einen alleinerziehenden Elternteil handelt. Beide Fallgruppen werden gleich behandelt.
Einer Einzelverdienerehe steht eine solche Möglichkeit des Abzugs nur im Alter des Kindes zwischen 3 und 6 Jahren zu. Diese Regelung dient dazu die anfallenden Kindergartenkosten zu erfassen. Jedoch verbleibt ihr desweiteren ein möglicher Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten im eigenen Haushalt. So sollen Arbeitsplätze in privaten Haushalten geschaffen werden.
Zu weiteren Steueränderungsgesetzen seit der Neuwahl vgl. Melchior DStR 2005, 12 ff.





Hallo !
Ich Alleineerziehende Mutter, habe Sohn- 17 jahre Alt,bekomm kein cent für Unterhalt seit schon fast 5 jahre, weil er Auslender.Kein Soz.hilfe und kein Kindergeld.
Recht des Kindes schweer verletz.
hey,
guter artikel, bei dem thema blickt ja sonst keiner durch… zu oben: ich hab letztens nen coolen artikel zum thema unterhalt gelesen:
http://www.finanzen.de/Scheidung-Unterhalt/Unterhaltsrecht/Neues_Unterhaltsrecht%3A_Das_aendert_sich/
vielleicht ist der ja hilfreich?