Kabinett beschließt Steueränderungen
11. Mai 2006 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Auf seiner gestrigen Sitzung in Berlin hat das Bundeskabinett unter Kanzlerin Angela Merkel vielfältige Steueränderungen beschlossen. Der Entwurf eines Steuerändeungsgesetzes für 2007 enthält einzelne Verschärfungen und Kürzungen. So sollen die sog. “Pendlerpauschale” i.H.v. 0,30 Euro (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG) erst ab dem 21 km abgesetzt werden können und der Sparerfreibetrag (§ 20 Abs. 4 EStG) für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1.500 Euro gekürzt.
Darüberhinaus wird die von der SPD geforderte “Reichensteuer” als Aufschlag auf den bisherigen Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent für zu versteuernde Privateinkommen über 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete eingeführt. Gewerblich Einküfte bleiben dabei jedoch außer Ansatz.
Schließlich sollen das Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden und Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) sollen nur noch dann abzugsfähig sein, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Der Bund der Steuerzahler kritisierte die beschlossenen Maßnahmen in einer Pressemitteilung als der falsche Weg. Statt zu sanieren und zu sparen werde nun die Einnahmenseite erhöht.
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007




Hm, bei der Reichensteuer (oder Neidsteuer, wie man sie auch nennen könnte) frage ich mich: wo ist da der Unterschied zur derzeit nicht erhobenen Vermögenssteuer? Und weiterhin frage ich mich: ist das alles wirklich nötig oder doch nur ein weiterer Tropfen auf den heißen Stein?