Steuerrecht im Bundestag in dieser Woche…
9. Juli 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige unter Sachverständigen umstritten:
Die nach der Abgabenordnung mögliche strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist unter Sachverständigen völlig umstritten. “Wer die Selbstanzeige gänzlich abschaffen will, schießt über das Ziel hinaus”, erklärte Professor Wolfgang Joecks von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am Mittwoch. Dagegen betonte Martin Kemper, Richter am Finanzgericht München, “dass die Legitimation der Selbstanzeige nur schwach begründet ist und einer Streichung von § 371 Abgabenordnung damit im Ergebnis keine gewichtigen Argumente entgegenstehen”.
In der Anhörung ging es um mehrere Anträge und Gesetzentwürfe der Fraktionen. So fordern die CDU/CSU- und FDP-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag (BT-Drucks. 17/1755), die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden. Strafbefreiung solle nur noch derjenige erhalten, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbare. Ähnlich argumentieren die Ausschüsse des Bundesrates, deren Empfehlungen ebenfalls Gegenstand der Anhörung waren. Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit dürfe nur dann mit Strafbefreiung honoriert werden, wenn die Selbstanzeige freiwillig, vollständig und richtig erstattet werde. Die SPD-Fraktion verfolgt dagegen mit einem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/1411) das Ziel, die Möglichkeit der Selbstanzeige abzuschaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Verschärfung der Kriterien der Selbstanzeige (BT-Drucks. 17/1765). Die Linksfraktion will unter anderem eine Meldepflicht für größere Auslandsüberweisungen (BT-Drucks. 17/1149) zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
Joecks erklärte, er habe die Selbstanzeige als Hinterziehungsstrategie in 30 Jahren Berufspraxis noch nicht erlebt. Er rate zu einem behutsamen Vorgehen. Man könne aber über die Vorschläge des Bundesrates reden, empfahl der Wissenschaftler. Der Steuerberater-Verband wies ebenfalls den Verdacht zurück, es könne Hinterziehungsstrategien geben. Vielmehr gebe es Fälle, dass Schwarzgeld irgendwann Probleme bereit, etwa weil es sich nicht vererben lasse und dann zum Instrument der Selbstanzeige gegriffen werde. Ein Vertreter der Steuerberaterkammer erklärte, das bestehende System mit der Selbstanzeige habe sich in der Praxis bewährt. Hinterziehungsstrategien bei der Selbstanzeige konnte er ebenfalls nicht bestätigen. Er wies außerdem darauf hin, dass zum Beispiel in Fällen von unwissentlich falschen Angaben für den Kindergeldbezug - etwa wenn Einkünfte der Kinder nicht bekannt gewesen seien - das Instrument der Selbstanzeige notwendig sei, um Kriminalisierungen zu vermeiden.
Solchen Angaben widersprachen Deutsche Steuer-Gewerkschaft und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) energisch. Der Vorsitzende der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, erklärte, unwissentlich gemachte falsche Angaben beim Kindergeld seien “nie und nimmer strafrechtlich relevant”. Dass jemand mit “null Strafe” davon kommen könne, gebe es nur im Steuerbereich. Es habe mit dem Rechtsstaat nichts mehr zu tun, wenn sich der Staat die Pflicht zur Strafverfolgung abkaufen lasse. Ondracek empfahl einen “klaren Schnitt”. Selbstanzeigen gebe es nur, wenn die Entdeckung unmittelbar bevorstehe: “Das ist das, was ich Strategie nenne.” Auch Susanne Uhl vom DGB bestritt, dass Kindergeldfälle unter die Selbstanzeige fallen würden. Auf die Selbstanzeige könne problemlos verzichtet werden. Professor Rudolf Hickel vom Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen sagte zu den in diesem Jahr bisher eingegangenen 21.000 Selbstanzeigen mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro an entgangenen Steuern: “Das sind keine Kindergeldfälle”. Wie Hickel sah auch die Organisation “Tax Justice Network” Probleme mit Vereinbarungen zum besseren Informationsaustausch mit sogenannten Steueroasen. Die geschlossenen Abkommen seien fast nur Placebos, so “Tax Justice Network”.
Professor Markus Jäger, Richter am Bundesgerichtshof (BGH), warnte davor, durch eine Abschaffung der Selbstanzeige, “das Kind mit dem Bade auszuschütten”. Auch Steueranwalt Rainer Spatschek empfahl die Beibehaltung der Selbstanzeige. Oft sei es so, dass Mandaten, etwa aus Altersgründen, mit dem Schwarzgeld nichts mehr anzufangen wüssten und zum Instrument der Selbstanzeige greifen würden. Der Zentrale Kreditausschuss, in dem die großen Bankenverbände zusammengeschlossen sind, hält die Selbstanzeige “für ein grundsätzlich geeignetes Instrument des Fiskus, um Kenntnis von bislang nicht bekannten steuerlich relevanten Sachverhalten zu erlangen und diese zu besteuern”.
SPD-Fraktion fordert Einführung einer Brennelementesteuer:
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-Fraktion am Ausstieg aus der Atomenergie und an den im Atomgesetz über Elektrizitätsmengen festgelegten Laufzeiten festhalten. Die Fraktion fordert in einem Antrag (BT-Drucks. 17/2410), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages stand, außerdem die Einführung einer Brennelementesteuer. Diese Steuer soll so bemessen sein, dass der Bund ein Steueraufkommen von anfänglich 3,1 Cent je Kilowattstunde Strom erzielt. Außerdem soll die Regierung dem Bundestag regelmäßig Bericht über die Kosten für Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen und die Endlagerung erstatten. Ferner soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch alle EU-Mitgliedstaaten die Betreiber von Atomkraftwerken zur Finanzierung der staatlichen Kosten für die Atomenergienutzung heranziehen.
Wie die SPD-Fraktion weiter schreibt, haben sich die Kosten für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle in den vergangenen zehn Jahren vervielfacht. Die erhobenen Kosten für die Nutzung von Endlagern hätten sich als nicht deckend erwiesen. “Abzuwarten bleibt, ob die verpflichtenden Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Entsorgung und Rückbau ausreichen und die benötigten Gelder fristgerecht verfügbar sein werden”, schreibt die Fraktion. Letztlich seien die Kosten, die nicht von den Verursachern getragen würden, “wie in den vergangenen Jahrzehnten” vom Staat und damit von den Steuerzahlern zu finanzieren. Das Umweltministerium habe allein die Kosten für Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen, darunter die Endlager Asse II und Morsleben, mit mindestens 7,7 Milliarden Euro angegeben.
Zugleich habe der 2005 EU-weit eingeführte Handel mit Emissionsrechten für Kohlendioxid die Atomenergie begünstigt, obwohl auch ihre Wertschöpfungskette bei näherer Betrachtung nicht C02-neutral sei, heißt es in dem SPD-Antrag weiter. Während die Emissionszertifikate zu Strompreiserhöhungen führen würden, verteuere sich Atomenergie nicht. Dies habe zu beträchtlichen Mitnahmegewinnen (“windfall profits”) geführt, die vom Öko-Institut auf jährlich 3,4 Milliarden Euro beziffert würden.
Die SPD-Fraktion begrüßt zwar, dass die Koalition vereinbart habe, die Atomkraftwerksbetreiber an den Kosten der Sanierung von Asse II angemessen zu beteiligen. Außerdem wird die Absicht zur Einführung einer Steuer für die Atomkraftwerksbetreiber begrüßt, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro im Jahr führen soll. Die Maßnahmen reichten aber “zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Markt der Stromerzeugung” noch nicht aus.
Weniger Verfahren vor den Finanzgerichten:
Die Zahl der bei den Finanzgerichten eingegangenen Verfahren ist zwischen 2004 und 2009 stark gesunken. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/2296) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 17/1999) mitteilt, gingen 2004 noch 78.683 Verfahren bei den Finanzgerichten ein. Ihre Zahl sank im Jahr 2009 auf 54.393. Dagegen blieb die Zahl der Neueingänge beim Bundesfinanzhof annähernd gleich. Betrug sie 2004 3.461 Fälle, so lag die Zahl im vergangenen Jahr bei 3.430 Fällen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Finanzgerichten erhöhte sich in diesem Zeitraum von 17 auf 18,1 Monate, während sie beim Bundesfinanzhof von 12 auf 9 Monate sank, schreibt die Regierung.




