Regierungsentwurf zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern erfährt deutliche Kritik durch den DStV
19. Februar 2010 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Absicht der Bundesregierung, allein für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte den gesetzlichen Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen stärken zu wollen, erfährt deutliche Kritik von Seiten der Steuerberater. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert die Bundesregierung insoweit auf, Steuerberater und Rechtsanwälte gesetzlich gleich zu behandeln und den Schutz zeitgleich für beide Berufsgruppen in Kraft treten zu lassen.
Mit dieser Forderung hat der DStV heute gegenüber dem federführenden Bundesjustizministerium (BMJ) zum vorliegenden Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht” Stellung bezogen. Die Nichteinbeziehung der Steuerberater stellt nach Ansicht des DStV einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs.1 GG dar und verkennt völlig, dass das Vertrauensverhältnis der Steuerberater zu ihren Mandanten in völlig gleicher Weise des Schutzes vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen bedarf, wie es auch bei Rechtsanwälten der Fall ist. Der DStV betont, dass Steuerberater den Rechtsanwälten gleichgestellt sind, die gleichen Berufspflichten haben und ebenfalls Organe der Steuerrechtspflege sind.
Der aktuelle Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht” vom 17.12.2009 sieht lediglich vor, die bereits im Koalitionsvertrag in Aussicht genommene Gleichstellung von Rechtsanwälten mit den bisher in § 160a Abs.1 Strafprozessordnung (StPO) geschützten Berufsgruppen der Strafverteidiger, Geistlichen und Abgeordneten zu erreichen.




