Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung wird umgesetzt
19. September 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung wird konkret: Der Bundesrat hat am gestrigen 18.09.2009 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die die Anwendung des Gesetzes regelt. Für alle betroffenen Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu unkooperativen Gebieten unterhalten heißt das: Wer Steuern hinterzieht, muss mit härteren Sanktionen rechnen.
Diese so genannten Steueroasen sollen zukünftig vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Bundessteuerblatt (BStBl.) veröffentlicht werden. Gegen dieses Verfahren hat der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung jedoch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben, da die Einordnung eines Gebietes als “Steueroase” einer parlamentarischen Grundlage bedürfe. Die Länder fordern daher die Bundesregierung auf, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass bei jeder Entscheidung über die Einordnung eines Staates als “nicht kooperativ” der Bundesrat eingebunden wird.
Während dessen wurde bekannt, dass auch Malta zukünftig Auskünfte nach OECD-Standard erteilen wird. Im September 2009 wurde dazu ein Änderungsprotokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta paraphiert.
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Malta erteilt zukünftig Auskünfte nach OECD-Standard
Bundesrat
Bundesregierung
Bundesministerium der Finanzen (BMF)




