DStV zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz: Bedenken bleiben bestehen
22. Mai 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 25.05.2009 bildet diesmal der Entwurf des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes.
Nachdem bereits am 13.01.2009 ein erster Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) veröffentlicht wurde, schien das weitere Schicksal des Gesetzgebungsvorhabens lange Zeit völlig offen. Diesen kritisierten neben dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) nahezu alle Steuerexperten als offensichtlich völker-, europa- und verfassungswidrig. Da sich die große Koalition nicht über den Inhalt eines derartigen Gesetzes einigen konnte und auch andere Bundesministerien Bedenken gegen Teile des geplanten Regelungswerks geäußert haben, erfolgte am 22.04.2009 der zustimmende Kabinettsbeschluss zu einem leicht entschärften Gesetzesentwurf.
In seiner Stellungnahme weist der DStV auf die weiterhin nicht ausgeräumten Widersprüche mit höherrangigem Recht hin. Er fordert die Bundesregierung auf, statt mit unverhältnismäßigen Mitteln eine Vielzahl steuerehrlicher Bürger zu belasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu schwächen, den eingeschlagenen Weg des Abschlusses internationaler Abkommen weiter zu beschreiten. Steuerhinterziehungen im internationalen Kontext können nicht durch nationale Alleingänge wirksam bekämpft werden. Dass dieser Weg auch erfolgreich ist, beweisen die Reaktionen einer Vielzahl von Staaten, die künftig eine Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden in Deutschland zugesagt haben. Es sollten nun schnell entsprechende völkerrechtliche Verträge geschlossen werden, um so den Worten auch Taten folgen zu lassen.



