Abgabefristen der Einkommensteuererklärung 2009
19. Mai 2009 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
Die Einkommensteuererklärung ist für das Kalenderjahr 2008 nach § 149 Abs. 2 AO grundsätzlich bis zum 31. Mai 2009 bei den Finanzämtern abzugeben. Da dieser Tag in diesem Jahr den Pfingstsonntag fällt, endet die Abgabefrist nach § 108 Abs. 3 AO am nächsten Werktag, das ist hier der Dienstag, 02.06.2009. Für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen und Mandanten von Steuerberatern verlängert sich die Frist nach § 109 AO bis zum 31.12.2009.
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur auf Antrag durchgeführt. Hierfür kann sich der Steuerpflichtige nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG n.F.1 noch etwas Zeit nehmen…
- Geändert durch Art. 1 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2008 vom 20.12.2007, BGBl. I S. 3150. Anwendbar ist die Vorschrift nach § 52 Abs. 55j erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005 und in Fällen, in denen am 28. Dezember 2007 über einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig entschieden ist. [zurück]




Genau die Einkommensteuererklärung schiebt man immer so schön vor sich her, weil es immer eine doofe Arbeit ist. Allerdings hat man ja manchmal Glück und man bekommt echt Geld wieder.
Trotzdem darf ich mich erst einmal dran setzen und alles eintragen. Vorteil hierbei ist, dass wir zwei Tage länger Zeit haben. Am besten einen Zettel schreiben, damit man den Termin auch nicht vergisst, sonst ärgert man sich im nachhinein.
Wer nicht fertig wird dem kann ich aus erfahrunggründen nur raten sich rechtzeitg bei seinem Sachbearbeiter beim finanzamt zu melden. Meistens genügt ein Anruf und die Frist wird direkt mal um 2 Monate verlängert. Also keine Panik auf der Titanik. Ich muss auch noch…