BMF zum Kontenabruf
4. Februar 2008 von Michael Kaiser | Beitrag mailen | Beitrag drucken | Beitrag als PDF anzeigen |
“Gegen Steuerhinterziehung – für mehr Steuergerechtigkeit
Das steuerliche Kontenabrufverfahren
Steuerehrlichkeit ist im Interesse aller. Mit dem Kontenabruf kann im Zweifelsfall sichergestellt werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihren steuerlichen Erklärungspflichten nachkommen. Damit wird ein Allgemeingut von herausgehobener Bedeutung geschützt: die steuerliche Belastungsgleichheit, die ihre Wurzeln im Gleichheitssatz des Grundgesetzes hat.
Unvollständige oder nicht wahrheitsgemäße Angaben von Steuerpflichtigen dürfen nicht unentdeckt bleiben. Denn ohne eine Prüfungsmöglichkeit der Finanzbehörden würde der verfassungswidrige Zustand eintreten, dass nur ehrliche Bürger ihre Steuern entrichten. Ohne ein Instrument wie den Kontenabruf bestünde die Gefahr, dass der Ehrliche schnell der Dumme wäre.
Wie der Kontenabruf im Besteuerungsverfahren abläuft
Die Finanzbehörden haben das Recht, sich Auskunft über Kontostammdaten geben zu lassen. Den automatisierten Abruf vollzieht die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Jedes Kreditinstitut muss eine Datei führen, in der bestimmte Stammdaten der bei ihm geführten Konten gespeichert werden.
- Wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht, ist ein Kontenabruf angezeigt und rechtmäßig.
- Beim Abruf der Daten über die BaFin ist sichergestellt, dass die betroffene Bank nichts davon erfährt. Dies schützt Bankkunden davor, dass die Banken Abrufe zum Anlass eigener Untersuchungen nehmen, etwa im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit der Kunden.
- Die Abrufe erlauben weder den Zugriff auf das Konto noch den Blick auf Kontostand und Kontobewegungen.
Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen findet somit in eng abgesteckten Grenzen statt und hilft dabei, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch zurückzudrängen. Darüber hinaus können Terrorismusfinanzierung sowie Geldwäsche wirkungsvoller bekämpft werden.
Das Kontenabrufverfahren wurde bereits zweimal vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt.”





Alle Bürger sind gleich, nur die, die sich die besten Steuerbarater leisten können, sind gleicher. Am gleichsten sind dann die, die auch noch gleichzeitig am Subventionstopf irgenwelcher Fördermittel hängen. Hab ich da was vergessen? Achja, da gibts ja auch noch die, die genug Vitamin B haben … und es gibt die und die und die … ach sind wir nicht alle schön gleich?
Warum werden die Kontoauszüge eigentlich nicht direkt vom Finanzamt nach vorheriger Prüfung verschickt ? Da sag mal einer die Stasi wäre schlimm gewesen…..heute macht man sowas offiziell….