FG Rheinland-Pfalz: Auch nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden, mit der Folge, dass Steueransprüche nicht verjähren
Geschrieben (Beitrag #12454) in Abgabenordnung am 13. März 2012 0 Kommentare »
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.02.2012 – 2 K 1893/10 Pressemeldung des Gerichts: “Mit Urteil zur Abgabenordnung vom 8. Februar 2012 (Az.: 2 K 1893/10) hat sich das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der abgabenrechtlichen Frage geäußert, ob ein die Steuer-Zahlungsverjährung unterbrechender Vollstreckungsaufschub nur dann angenommen werden kann, wenn dieser schriftlich erteilt worden ist. Die Klägerin hatte [...]


