FG Münster: Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009
Geschrieben (Beitrag #6568) in Einkommensteuer, Veranlagung / Tarif am 15. Januar 2010 0 Kommentare »
FG Münster Beschluss vom 11.12.2009 – 10 V 4132/09 E Pressemitteilung des Gerichts: “Aus Sicht des 10. Senates des Finanzgerichts Münster bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 EUR heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. Dies hat der Senat in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 11. [...]



