DStV: Elterngeldbeziehern droht Steuernachzahlung
Geschrieben (Beitrag #6534) in Einkommensteuer, Nichtselbständige Arbeit am 8. Januar 2010 0 Kommentare »
Seit dem Jahr 2007 gewährt der Staat das Elterngeld und steht jungen Eltern bei den finanziellen Lasten kraftvoll zur Seite. Dies betrifft vor allem den Verdienstausfall eines Elternteiles oder des Alleinerziehers. Dieser soll durch eine einjährige Fortzahlung von 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 Euro monatlich, kompensiert werden.



