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Archiv für den 31. Oktober 2009

Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Das BMF-Schreiben nimmt zum Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 UStG) bei Bauleistungen Stellung, insbesondere zur Auslegung des Begriffs des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt.