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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung und mit Unterstützung der Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen das Projekt “Vollzugsaufwand der Steuerverwaltung – Ermittlung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren” durchgeführt.

Ziel war es, eine praxistaugliche Methode zu entwickeln, mit deren Hilfe das Bundesministerium der Finanzen selbständig die Auswirkungen beabsichtigter Änderungen der Steuergesetze auf den Vollzugsaufwand der Steuerverwaltungen der Länder abschätzen kann. Dieses Ziel konnte innerhalb nur eines Jahres erreicht werden. Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse wurden in Form einer Handlungsanleitung dokumentiert. Weiterlesen »

FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.12.2011 – 6 K 6181/08

Pressemeldung des Gerichts:

“Kapitalgesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, werden gewerbesteuerrechtlich besser gestellt als Kapitalgesellschaften, die daneben einer originär gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Durch die entsprechende Regelung sollen Wohnungsbauunternehmen und ähnliche Unternehmen, die allein wegen ihrer Rechtsform als Kapitalgesellschaft, nicht aber aufgrund ihrer Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegen, anderen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, die ebenfalls nur Grundstücksverwaltung betreiben. Die Begünstigung wird dann nicht gewährt, wenn die Kapitalgesellschaft neben der Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes, der Verwaltung eigenen Kapitalvermögens und der Errichtung und Veräußerung bestimmter Wohngebäude noch anderen Tätigkeiten nachgeht, die nicht zwingend mit der Nutzung und Verwaltung des Grundbesitzes zusammenhängen. Weiterlesen »

FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 01.12.2011 – 6 V 6176/11

Presseerklärung des Gerichts:

“Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % ist verfassungsgemäß. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren eines Spielhallenbetreibers mit Beschluss vom 01. Dezember 2011 (Aktenzeichen 6 V 6176/11). Der Spielhallenbetreiber war der Ansicht, dass die erhöhte Vergnügungsteuer sein Recht auf freie Berufsausübung einschränke, weil er danach voraussichtlich Verluste erwirtschaften werde. Insbesondere könne er die Steuer nicht auf die Spieler überwälzen. Die Richter des Finanzgerichts hatten jedoch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer. Sie bezweifelten zum einen, dass die Erhöhung nicht auf die Spieler – die die Steuer in erster Linie treffen soll – übergewälzt werden könne, denn der Spielhallenbetreiber könne die Spieleinsätze erhöhen oder die Mindestquote der auszuschüttenden Gewinne mindern. Weiterlesen »

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2012

Hierzu: BMF-Schreiben vom 24. Januar 2012. Weiterlesen »

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden. Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP am Mittwoch einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Die Paragrafen sollen an das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (BT-Drucks. 17/8235) angehängt werden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist die Gesetzesänderung notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichthof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hatte. Das Gericht hielt die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur dann für zulässig, “soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist”. Dazu hieß es von der Bundesregierung, Pferdefleisch habe an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr. Weiterlesen »

Insolvenzordnungung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Hierzu: BMF-Schreiben vom 17. Januar 2012. Weiterlesen »

Niedersächsisches FG Beschluss vom 26.08.2011 – 7 K 65/10

Pressemitteilung des Gerichts:

“Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber ein, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8.12.2010 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1768) geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist (Aktenzeichen: 7 K 65/10). Das vorlegende Gericht sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung unter Ehegatten.

Hintergrund: Weiterlesen »

Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 EStG)

Hierzu: BMF-Schreiben vom 24. Januar 2012. Weiterlesen »

BFH-Urteil vom 23.11.2011 – XI R 6/08

Pressemitteilung Nr. 8 des Bundesfinanzhofs (BFH):

“Mit Urteil vom 23. November 2011 XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (von derzeit 7%). Weiterlesen »

BFH-Urteil vom 15.09.2011 – V R 8/11

Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 7:

“Mit Urteil vom 15. September 2011 V R 8/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Vorsteuer zu berichtigen ist, wenn sich der Unternehmer nachträglich auf eine im nationalen Recht nicht vorgesehene Steuerbefreiung des Unionsrechts beruft.

Der Streitfall betraf einen Spielhallenbetreiber. Dieser hatte für den Erwerb von Geldspielautomaten die Vorsteuer abgezogen, da Umsätze mit Geldspielautomaten nach nationalem Recht steuerpflichtig sind. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union im Gegensatz dazu entschieden hatte, dass derartige Umsätze nach dem Unionsrecht steuerfrei sind, machte der Unternehmer dies für sich geltend. Das Finanzamt akzeptierte die Steuerfreiheit der Automatenumsätze, ging aber zu Lasten des Unternehmers davon aus, dass er den zuvor für den Erwerb der Geldspielautomaten in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug nach § 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu berichtigen habe. Weiterlesen »

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